Bundesarbeitsgericht (BAG): Urteil zum Einsatz von Videoüberwachung am Arbeitsplatz mit dem Ziel der Aufdeckung von Straftaten
Der Fall: Die Leitung eines Supermarkts stellt fest, dass der Bestand des zurück genommenen Leerguts einerseits, der Ausgaben aus der Leergutkasse andererseits starke Unterschiede aufweisen. Um hier zu Erkenntnissen zu kommen wurde für mehrere Wochen heimlich eine Videoüberwachung installiert. Die betroffenen Arbeitnehmer/innen wurden über die Maßnahme nicht unterrichtet. Durch die Überwachung wurde die Leitung des Supermarkts auf eine Beschäftigte aufmerksam,