Bundesarbeitsgericht bestätigt Kündigung eines Busfahrers, der sich nicht ständig überwachen lassen wollte

Datenschutzrheinmain/ Februar 25, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die Bogestra AG, ein kommunaler Nahverkehrsbetrieb im Ruhrgebiet, lies in all ihren Bussen ein System einbauen, dass dem Spritsparen dienen soll, zugleich aber eine engmaschige Überwachung der FahrerInnen erlaubt. Ein Busfahrer wehrte sich gegen die engmaschige Überwachung und wurde deshalb vom Unternehmen gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 17.11.2016 (Aktenzeichen 2 AZR 730/15) die Kündigung bestätigt. Das erstinstanzlich

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