Bundesarbeitsgericht: Heimliche Videoüberwachung ist auch ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats zulässig

Datenschutzrheinmain/ März 25, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 20.10.2016 (Aktenzeichen: 2 AZR 395/15) eine verdeckte Videoüberwachung für Rechtens erklärt, über die der Betriebsrat des Unternehmens nicht unterrichtet war, obwohl § 87 Abs. 1 Ziff. 6 Betriebsverfassungsgesetz  dies zwingend vorschreibt. Das BAG hat daher die aus dieser Überwachung entstandenen Aufnahmen zu zulässigen Beweismitteln erklärt. Die Vorgeschichte: Das Unternehmen kündigte einem Beschäftigten, der

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