Bundesarbeitsgericht: Heimliche Videoüberwachung ist auch ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats zulässig
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 20.10.2016 (Aktenzeichen: 2 AZR 395/15) eine verdeckte Videoüberwachung für Rechtens erklärt, über die der Betriebsrat des Unternehmens nicht unterrichtet war, obwohl § 87 Abs. 1 Ziff. 6 Betriebsverfassungsgesetz dies zwingend vorschreibt. Das BAG hat daher die aus dieser Überwachung entstandenen Aufnahmen zu zulässigen Beweismitteln erklärt. Die Vorgeschichte: Das Unternehmen kündigte einem Beschäftigten, der