Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Bundesarbeitsgericht lässt überlange Speicherung von Bilddateien zu

Datenschutzrheinmain/ August 24, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

In einem am 23.08.2018 durch Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts bekannt gewordenem Urteil (Aktenzeichen: 2 AZR 133/18) ­hat das BAG entschieden, dass die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig seien, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. Im vorliegenden Fall

Weiterlesen