Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: Bundesweiter Meldedatenabgleich ist nicht verfassungswidrig

Datenschutzrheinmain/ März 13, 2015/ alle Beiträge, ARD-ZDF-Beitragsservice (früher: GEZ)/ 0Kommentare

Am 12.03.2015 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen  im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten. Die Kläger hatten insbesondere geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der seit dem 1. Januar 2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt, verfassungswidrig sei. Zwei der Klagegründe waren

Weiterlesen