Landgericht Dresden: Nutzung von Google Analytics ohne Anonymisierung von IP-Adressen ist Verstoß gegen Datenschutzrecht

Datenschutzrheinmain/ Juli 25, 2019/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 11.01.2019 (Aktenzeichen: 1a O 1582/18) hat das Landgericht Dresden entschieden: „Es… zu unterlassen, eine IP-Adresse des Klägers zu speichern und an die Google Inc. zu übermitteln, indem die Beklagte auf der vom Kläger besuchten Webseite den Tracking-Dienst Google Analytics nutzt, ohne dabei gleichzeitig die Code-Erweiterung „anonymisiert“ zu verwenden, dem Kläger Auskunft zu erteilen, ob über den Kläger

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