Adresshandel: Oberlandesgericht Frankfurt verbietet den Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung der Betroffenen

Datenschutzrheinmain/ Februar 1, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 24.01.2018 den Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung nach dem Bundes­datenschutz­gesetz (BDSG) für unwirksam erklärt. Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits handelte mit Adressdaten. Im Zuge eines Insolvenzverfahrens hatte der Geschäftsführer der Klägerin verschiedene Internet-Domains einschließlich der über diese generierten Adressen gekauft. Die Daten wurden auf einem USB-Stick übergeben. Die Server selbst,

Weiterlesen