Adresshandel: Oberlandesgericht Frankfurt verbietet den Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung der Betroffenen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 24.01.2018 den Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für unwirksam erklärt. Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits handelte mit Adressdaten. Im Zuge eines Insolvenzverfahrens hatte der Geschäftsführer der Klägerin verschiedene Internet-Domains einschließlich der über diese generierten Adressen gekauft. Die Daten wurden auf einem USB-Stick übergeben. Die Server selbst,