Amtsgericht Bonn: Auskunftsanspruch nach DSGVO erfasst auch Kontobewegungen des eigenen Bankkontos

Datenschutzrheinmain/ August 31, 2020/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist extensiv auszulegen und umfassend zu verstehen. Auch Auskünfte über Kontobewegungen und Kontostände des eigenen Bankkontos unterliegen den Regelungen des Art. 15 DSGVO. Dies stellte das Amtsgericht Bonn mit Urteil vom 30.07.2020 (Aktenzeichen: 118 C 315/19) fest. Der Kläger war in den Jahren 2015 – 2019 Kunde bei der beklagten Bank. Er machte im

Weiterlesen