Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Demonstrationsbeobachtung per Videokamera ohne konkreten Anlass verletzt die Versammlungsfreiheit

Datenschutzrheinmain/ Oktober 14, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 24.09.2015  (Aktenzeichen 11 LC 215/14) 14.07.2014 über eine Klage eines Teilnehmers einer Demonstration am 21.01.2012 in Bückeburg (westlich von Hannover) entschieden. Die Polizei setzte bei dieser Demonstration unter anderem ein Fahrzeug des Beweis- und Dokumentationstrupps ein. Dieses Fahrzeug verfügte über eine sog. Mastkamera, die durch eine Öffnung im Dach des Fahrzeugs bis auf

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