Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Heimliche Videoüberwachung setzt konkreten Tatverdacht voraus

Datenschutzrheinmain/ August 25, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Nicht jeder pauschale Verdacht einer Straftat rechtfertigt die heimliche Videoüberwachung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber. Dies folgt aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Düsseldorf. Der „Fall“: Zwei Beschäftigte einer Brauerei waren in der Hausgaststätte im Ausschank tätig. Das Unternehmen unterstellte den beiden Beschäftigten eine unkorrekte Abrechnung der gezapften Biere und lies daher heimlich Videoaufzeichnungen in der Gaststätte erstellen. Im Ergebnis

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