Landgericht Detmold: Videoüberwachung des Nachbargrundstücks verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

Datenschutzrheinmain/ Juli 28, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

In Bad Salzuflen kam es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Eigentümer eines Gewerbebetriebs, der auf seinem Grundstück vier Videokameras installierte, von denen zwei auch das Nachbargrundstück erfassten und der Eigentümerin dieses Grundstücks. Diese war mit der Überwachung nicht einverstanden. Sie fühlte sich durch die Kameras ununterbrochen beobachtet, was bei ihr zu Schlaflosigkeit und anderen psychischen Beeinträchtigungen führte. Da eine gütliche

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