Erfolg für das Recht auf Privatsphäre: Bundesverwaltungsgericht erklärt Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Auswertung von Handys geflüchteter Menschen für rechtswidrig

Datenschutzrheinmain/ Februar 22, 2023/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Urteil vom 16.02.2023 (Aktenzeichen: 1 C 19.21) der Klage einer Frau aus Afghanistan gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stattgegeben. Wie schon das Verwaltungsgericht Berlin in der ersten Instanz entschied das BVerwG, dass die Auswertung des Handys der 44-Jährigen durch das BAMF rechtswidrig war. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die die

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