Bundesverfassungsgericht bewertet erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz für teilweise verfassungswidrig
Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11.12.2020 hervor. Die 2007 eingerichtete sogenannte Antiterrordatei wird vom Bundeskriminalamt (BKA) geführt und steht den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder zur Verfügung. Die Datensammlung soll helfen, durch schnellen Informationsaustausch insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Erstmals im Jahr 2013 hatte das BVerfG einzelne Regelungen des Antiterrordateigesetzes (ATDG) für verfassungswidrig