Jetzt auch in Leipzig: Verwaltungsgericht erklärt Nutzung stationärer Polizeikamera bei Demonstration für rechtswidrig
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 15.07.2020 (Aktenzeichen: 1 K 737/19) hat das Verwaltungsgericht Leipzig festgestellt, dass bei der von der Klägerin – es handelt sich um die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke) – angemeldeten Demonstration am 06.04.2019 in Leipzig die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen mittels der stationären Videokamera der sächsischen Polizei am Connewitzer Kreuz rechtswidrig war. Dem Urteil