Bundesverfassungsgericht erklärt Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern für tw. verfassungswidrig
Am 5. Juni 2020 traten Neuregelungen verschiedener Ermittlungsbefugnisse der Ordnungs- und Polizeibehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG MV) in Kraft. Gegen diese Neuregelungen legten mehrere Personen Verfassungsbeschwerde ein – mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) und dem regionalen Bündnis SOGenannte Sicherheit. Beschwerdeführende sind eine für als