Sozialwahlen 2017: Was wird aus dem Patientendatenschutz? Fragen an die KandidatInnen bei den Krankenkassen Barmer, DAK, hkk, KKH und TK

Datenschutzrheinmain/ April 17, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Ende Mai 2017 finden wie alle sechs Jahre Sozialwahlen statt. Die Mitglieder der Krankenkassen wählen ihre Vertreter in die Aufsichtsgremien ihrer jeweiligen Krankenkasse. Bei den großen Krankenkassen Barmer, DAK, hkk, KKH und TK,  bei denen mehrere Listen kandidieren, können die Versicherten zwischen mehreren Listen wählen.

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. hat diese Listen nach ihren Positionen zum Patientendatenschutz und verwandten Themen befragt. Dabei geht es um datenschutzrechtlich kritische Punkte wie:

  • Wie sollen Krankenkassen mit Mitgliedern umgehen, die die Benutzung der elektronischen Gesundheitskarte ablehnen?
  • Halten Sie es für gerechtfertigt, für die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen Versichertenbeiträge auszugeben?
  • Plant Ihre Krankenkasse die Einführung eigener elektronische Patientenakten?
  • Wie wurden Auskunftsersuchen von  Versicherten, zu den über sie gespeicherten Daten, von Ihrer Krankenkasse beantwortet?

Die Anfrage umfasst zehn Themenbereiche und ist hier im Wortlaut nachzulesen; die bislang eingegangenen und noch eingehenden Antworten hier.

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