Slowenien: Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht als unverhältnismäßig abgelehnt

Datenschutzrheinmain/ August 25, 2014/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April 2014 haben sich zwei nationale Verfassungsgerichtshöfe von EU-Staaten (Österreich und Slowenien) mit der Frage auseinander gesetzt: Welche Auswirkung hat die Nichtigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf die jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze?

In Slowenien hat die Datenschutzbeauftragte das Verfassungsgericht angerufen. Dieses hat mit Urteil vom 3. Juli 2014 die slowenischen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung insgesamt aufgehoben und die sofortige Löschung der auf dieser Grundlage gespeicherten Daten angeordnet. Diese Entscheidung war bisher in der Bundesrepublik kaum bekannt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat vor wenigen Tagen die Entscheidung bekannt gemacht und das bisher nur in slowenischer Sprache vorliegende Urteil in wesentlichen Teilen übersetzt veröffentlicht (siehe http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2014/08/22/verfassungsgericht-sloweniens-nationale-vorratsdatenspeicherung-ist-unverhaeltnismaessig/).

Auch der Verfassungsgerichtshof Österreichs hat bereits mit Urteil vom 27. Juni 2014 das österreichische Umsetzungsgesetz für verfassungswidrig erklärt (siehe https://ddrm.de/?p=2649).

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