Seit mehreren Jahren illegale Datenspeicherung bei E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone
Auf Grund einer Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) im September 2011, d. h. vor mehr als 4 Jahren, hat die Bundesnetzagentur vier Telekommunikationsanbietern die monatelange Speicherung von Flatrate-Verbindungen, Gerätekennung und Standort des Mobiltelefons verboten. Doch die Anordnungen sind bis heute nicht umgesetzt. Der AK Vorrat warnt anlässlich der erneuten Verabschiedung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung davor, den „unzuverlässigen, illegal handelnden Telekommunikationsanbietern“ mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung noch weitaus mehr Daten anzuvertrauen. In einer Übersicht hat der AK Vorrat die Speicherdauer der Standort- und Verbindungsdaten durch vd. Telekommunikationsunternehmen zusammengestellt.
Im Jahr 2013 untersagte die Bundesnetzagentur den Unternehmen M-Net, E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone, nicht zur Abrechnung benötigte Verbindungsdaten (Flatrate-Verbindungsdaten, Gerätekennungen, Standortdaten) monatelang zu speichern. E-Plus will die Anordnung jedoch erst bis Ende 2015 umsetzen, Vodafone hat Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt und Telefonica/o2 klagt dagegen. Obwohl das Verwaltungsgericht Köln die Anordnung bestätigt hat (Aktenzeichen 21 K 2214/14), klagt Telefonica in nächster Instanz weiter. Beim Amtsgericht Düsseldorf ist zudem eine Klage gegen die Datensammelwut von Vodafone anhängig.
„Die hartnäckigen, nachweislichen Verstöße der Telekommunikationsunternehmen gegen Datenschutzvorschriften entkräften jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten“, erklärt Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat. „Die geplante Vorratsdatenspeicherung schafft ein unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau. Sie darf unter keinen Umständen beschlossen werden. Der Fall zeigt aber auch, dass die weisungsabhängige Bundesnetzagentur nicht konsequent gegen die illegale Datensammelwut einschreitet“, so Steffens weiter. „Warum sollen abrechnungsirrelevante Daten bis zur Abrechnung gespeichert werden dürfen?“
Der AK Vorrat fordert, dass die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzes endlich der Bundesdatenschutzbeauftragten überträgt, wie es die EU-Datenschutzrichtlinie seit 1995 zwingend vorschreibt. Er weist zudem darauf hin, dass die EU-Kommission derzeit prüft, ob eine Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt bzw. ausgeweitet wird, sowohl was die Kompetenzen der Bundesdatenschutzbeauftragten als auch die Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten angeht.
Die vorstehenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entnommen. Ergänzend ein Hinweis:
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat am 25.06.2014 eine Beschwerde an die Europäische Kommission gerichtet, weil durch mangelnde Personalausstattung des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten die Unabhängigkeit bei der Aufgabenwahrnehmung (in diesem Fall in Sachen Videoüberwachung) nicht gewährleistet ist.