Schluss mit den datenschutzrechtlichen Missständen beim Umgang mit Krankengeldbeziehern!

Datenschutzrheinmain/ Dezember 16, 2014/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 4Kommentare

Unter dieser Überschrift hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 16.12.2014 in einer Entschließung Stellung genommen zum geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das noch vor Weihnachten vom Bundeskabinett als Entwurf verabschiedet werden soll.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellt u. a. fest: „Bei dem derzeit praktizierten ‚Krankengeldfallmanagement‘ lädt eine Vielzahl von Krankenkassen ihre Versicherten in der vierten Woche einer Arbeitsunfähigkeit zu einem persönlichen Gespräch ein. Die Krankenkassen stellen Fragen zur Arbeitsplatz-, Krankheits-, familiären und sozialen Situation des Versicherten. Außerdem sollen die Ärzte der Versicherten häufig medizinische Fragen beantworten sowie Arzt-, Krankenhaus- oder Rehaentlassberichte an die Krankenkasse schicken. Vielfach werden Versicherte, die im Krankengeldbezug stehen, – zum Teil mehrfach wöchentlich – von Krankenkassenmitarbeitern oder in deren Auftrag von Dritten angerufen, um sich nach dem Fortschritt der Genesung zu erkundigen. Zudem werden… Versicherte beim ‚Krankengeldfallmanagement‘ von ihrer Krankenkasse oftmals unter Druck gesetzt…“

Nach dieser Beschreibung einer rechtswidrigen Praxis von Krankenkassen bewerten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Neuregelungen, die das Bundesgesundheitsministerium mit seinem Entwurf vorlegt, als nachträgliche Legalisierung datenschutzwidriger Praktiken vieler Krankenkassen. Sie appellieren „an den Bundesgesetzgeber, von dieser Regelung Abstand zu nehmen. Vielmehr sind die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen konsequent umzusetzen.“

Die Stellungnahme der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/161214_EntschliessungSchlussMitDatenschutzrechtlichenMissstaendenBeimUmgangMitKrankengelsdbeziehern.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder gerügte rechtswidrige Praxis vieler Krankenkassen lässt nicht erwarten, dass die Krankenkassen künftig mit Daten, die durch eGk und Telematik gesammelt werden sollen, sorgfältiger und datenschutzkonformer umgehen als mit Gesundheitsdaten von Krankengeldbezieher/innen.

Dass die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dem Bundesgesundheitsministerium nachweisen, dass es illegale Praktiken der Krankenkassen mit einem neuen Gesetz legalisieren möchte lässt zudem für das geplante E-Health-Gesetz von Minister Gröhe Böses schwanen…

4 Kommentare

  1. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Datenschutzbeauftragten ihre Arbeit ernst nehmen.

    Beunruhigend ist, sehen zu müssen, wie von genau den Einrichtungen, die mit unseren sensibelsten Daten umgehen, nämlich den Krankenversicherungen, nicht der Schutz dieser Daten gewährleistet wird. Dass das in Zukunft in Bezug auf den noch größeren Datenreichtum aus eGK und Telematik keine Besserung zu erwarten ist, ist leider in der Tat zu befürchten.

  2. Immerhin ist die Rechtslage nach dem GKV-VSG so, dass die Versicherten zwar einen Anspruch auf eine erweiterte „Beratung“ durch die KK haben, die „dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen“ aber „nur mit schriftlicher Einwilligung und nach vorheriger schriftlicher Information des Versicherten erfolgen“. D.h. diese Beratung ist freiwillig und eine Nichtzustimmung darf zu keiner Benachteiligung führen.

    Was ich wirklich erschreckend finde, ist die Tatsache, dass die Befragung von Krankengeldbeziehern durch die KKen im Rahmen des Krankengeld-Fallmanagements (wenn die KK Zweifel an der AU hat, also zur Kosteneinsparung) keine Erfindung einzelner KKen ist, sondern in der Begutachtungsanleitung AU des GKV Spitzenverbandes ausdrücklich so vorgesehen ist.
    http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
    Darin heißt es u.a.:
    „Vor jeder SFB (sozialmedizinische Fallberatung) sollte in der Regel ein Gespräch der Krankenkasse mit dem Versicherten stattfinden. Ziel ist es, nach dem Termin der Arbeitsaufnahme oder der Meldung zur Vermittlung bei der Agentur für Arbeit zu fragen. … Unbedingt ist die Situation des Arbeitsplatzes zu erfragen und zu dokumentieren. … Inhalte eines von der Krankenkasse zu führenden Versichertengesprächs sind u.a.:
    − Wann ist Arbeitsaufnahme oder Meldung zur Vermittlung bei der Agentur für Arbeit ge-
    plant?
    − Welche Probleme stehen dem entgegen?
    − Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes/Angabe zum zeitlichen Umfang der Vermittlung?
    Die Krankenkasse sollte sich schildern lassen, wie der Arbeitsplatz gestaltet ist, welches An- forderungsprofil erwartet wird und welche beeinträchtigten Aktivitäten den Versicherten an der Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit oder Meldung zur Vermittlung bei der Agentur für Arbeit hindern. Das Gespräch ist zu dokumentieren und in der SFB dem MDK vorzulegen. … Bestehen aufgrund von nicht-medizinischen Informationen Zweifel an der AU (Zweifel an der AU durch die Krankenkasse), so ist es Aufgabe der Krankenkasse, mit dem Versicherten Kontakt aufzunehmen (Versichertengespräch). … Nennt der Versicherte Gründe, die die Zweifel ausräumen, so ist wie mit Gruppe 1 zu verfahren. Können die Zweifel im Gespräch nicht ausgeräumt werden, kann die Krankenkasse den Fall mit allen vorgeschriebenen Informationen und mit Hinweisen für ihre Zweifel der SFB zuleiten.“
    Zu solchen „nicht-medizinschen“ Informationen, die also auch Inhalt eines Versichertengesprächs sein sollen, heißt es z.B.:
    „Zusätzlich können eine Reihe weiterer nichtmedizinischer Faktoren die AU beeinflussen (berufliche Belastung, Lebensalter, psychosoziales Umfeld, sozioökonomischer Status, Lebensstil, Krank- heitsverhalten und -bewältigung, Inanspruchnahmeverhalten, gesellschaftlicher Konsens, Höhe der Zugangsbarrieren zur Leistung, gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen)“.

    D.h. nach Ansicht des GKV Spitzenverbands sollen die KKen die Versicherten ausführlich befragen, wenn Zweifel an der AU bestehen, die schon z.B. durch eine vorausgehende AU oder einen Pflegefall in der Familie begründet sein können (siehe dazu das o.a. Dokument). Wenn keine Zweifel an der AU bestehen, habe ich als Versicherter nun aber auch das Recht, mich von der KK befragen zu lassen. :-)
    Super, oder?

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ich als Versicherter überhaupt verpflichtet sein an einer sogenannten SFB teilzunehmen und der KK Auskünfte über meinen Arbeitsplatz zu erteilen?
      Wenn die KK berechtigte Zweifel an einer AU kann, kann sie sich doch mit dem betreffenden Arzt in Verbindung setzen bzw. den MDK einschalten.
      Genauso wenig, wie den Arbeitgeber die der AU zugrunde liegende Diagnose etwas angeht, genauso wenig geht die KK die näheren Umstände des Arbeitsplatzes etwas an.
      Wenn sie darüber etwas willen will, kann sie sich ja an den Arbeitgeber wenden – der wird der KK etwas husten …
      Eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bzgl. einer SFB gibt es m. E. nicht.

      1. Hallo Wo,
        nein, Du nimmst nicht an der SFB teil, Du darfst das auch gar nicht, d.h. die Krankenkasse würde Dich nicht lassen. In der SFB diskutiert die KK mit dem MDK auf der Basis der vorher durch die KK erhobenen Informationen, ob Du wirklich krank bist oder nicht. Der MDK hat Dich zu dem Zeitpunkt noch nie gesehen. Dabei können sie z.B. zu der Einschätzung kommen, dass sie Dich zum Gespräch beim MDK einladen. Vorher aber die Datenerhebung durch die KK.
        Eigentlich möchte ich auch nicht, dass die Krankenkasse sich mit meinem Arzt in Verbindung setzt, denn die KK-Mitarbeiter geht es nichts an, was mein Arzt über mich weiß. Das, was die KK wissen muss, steht auf der AU-Bescheinigung. Es kommt aber auch das vor, dass KK-Mitarbeiter in Arztpraxen anrufen und sich da quasi in die Behandlung einmischen und den Arzt unter Druck setzten.
        Grüße, Hanni

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