Provinzposse in Bielefeld: CDU fordert Ausbau der Videoüberwachung, Polizeipräsidentin lehnt dies erneut entschieden ab

CCTV-NeinDanke/ Juli 21, 2021/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Am 08.07.2021 forderte die CDU in Bielefeld zu wiederholten Male die Videoüberwachung für den Kesselbrink, einen insbesondere bei jüngeren Menschen beliebten Treffpunkt in der Bielefelder Innenstadt.

Schnell und entschieden ablehnend regierte die Bielefelder Polizeipräsidentin Dr. Katharina Giere. In einer Veröffentlichung vom 16.07.2021 erklärte sie unter der Überschrift „Der Kesselbrink ist objektiv kein Kriminalitätsbrennpunkt“: „Objektiv ist die Gefahr für Bielefelder Bürgerinnen und Bürger, auf dem Kesselbrink Opfer einer Straftat zu werden, als eher gering anzusehen… Das aktuell eher geringe Aufkommen und die rückläufige Entwicklung einschlägiger Straftaten begründen für den Kesselbrink derzeit keinen Kriminalitätsbrennpunkt im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und rechtfertigen damit keine polizeiliche Videoüberwachung…“

Scheinbar ist die Bielefelder CDU bereits derart im Wahlkampf-Modus, dass sie vergessen hat, dass sie sich mit ihrer Forderung nach Ausbau der Videoüberwachung bereits 2017 eine blutige Nase geholt hat. Die Neue Westfälische vom 17.03.2017 berichtet über eine Diskussion der Polizeipräsidentin mit lokalen Politikern: „‚… wir haben nicht den Eindruck, dass es eine auffallend negative Entwicklung gibt.’ Deshalb antworte Giere auf die Forderung nach Videoüberwachung mit einem ‘klaren Nein’. Dass von politischer Seite sogar von ‘No-Go-Areas’ gesprochen werde, halte sie sogar für ‘unverantwortlich’. ‘Das geht an den Realitäten vorbei.’ …”

1 Kommentar

  1. Video-Überwachungsverbot bzw. – einschränkung – VG Köln

    VG Köln im Beschluss Ebertplatz:
    Hauseingänge, Fenster und KFZ-Kennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden!
    3. August 2021
    Martin
    Aktuelles, Thema, Uncategorized

    Am 28.07.2021 hat das Verwaltungsgericht Köln das Eilverfahren zur polizeilichen Videoüberwachung am Ebertplatz per Beschluss entschieden.
    Zwar darf die Polizei demnach grundsätzlich die Videoüberwachungsanlage weiter betreiben,
    da das Gericht den Ebertplatz auch als Kriminalitätsschwerpunkt ansieht.
    Allerdings ist es der Polizei nicht erlaubt,
    Hauseingänge und Fenster von Privat- und Geschäftsräumen mit zu erfassen.
    Das gleiche gilt für Autokennzeichen.
    Diese Bildbereiche müssen unkenntlich bzw. verpixelt werden.

    https://kameras-stoppen.org/vg-koeln-im-beschluss-ebertplatz-hauseingaenge-fenster-und-kfz-kennzeichen-muessen-unkenntlich-gemacht-werden/

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