Peter Schaar: „Prism&Co: Muss mir das Bundesinnenministerium antworten?“

Datenschutzrheinmain/ September 5, 2013/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

 

„Meine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den Bundesbehörden zu kontrollieren. So sieht es § 24 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Trotzdem hat das Bundesministerium des Innern (BMI) meine Fragen zur Einbeziehung deutscher Behörden in PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE nicht beantwortet. Die Behauptung des BMI, man habe meine Fragen nicht beantworten müssen, da der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht zuständig sei, sondern die G-10 Kommission des Bundestags, trifft nicht zu.“

So leitet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen Beitrag im Datenschutzforum des BfDI ein, der am 5. September2013 veröffentlicht wurde. Der Beitrag illustriert an einigen Beispielen den Unwillen von Bundesinnenminister Friedrich, zur Aufklärung der NSA-PRISM-Affäre beizutragen.

 „Aufgrund dieser wiederholten Weigerungen, die meine Arbeit massiv behindern, hatte ich keine andere Möglichkeit, als das BMI und BfV wegen Verstoßes gegen ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten gemäß 3 25 BDSG zu beanstanden, teilt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Beitrag mit. Leider stehen dem BfDI keine weiteren Rechts- und Zwangsmittel gegen auskunftsunwillige öffentliche Stellen zur Verfügung.

Der Beitrag von Peter Schaar ist hier nachlesbar: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=4445

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