“Patientendatenschutz”-Gesetz (Entwurf) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – hier zum nachlesen und bewerten

Gesunde_daten/ Februar 1, 2020/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 4Kommentare

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein “Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG)” wird seit 48 Stunden in den Medien besprochen und  von einschlägigen Lobbyisten aus der IT-Gesundheitsindustrie über der grünen Klee gelobt. Sie sind von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) informiert worden. Die davon betroffenen, das gemeine Volk – immerhin 70 Mio. gesetzlich versicherte Menschen in Deutschland – wurden vom Minister nicht über seine Pläne unterrichtet.

Aber inzwischen ist der Gesetzentwurf für alle interessierten Menschen zugänglich: Hier.

  • Lesen Sie selbst, was Jens Spahn mit Ihnen und Ihren Gesundheits- und Behandlungsdaten vorhat!
  • Bilden Sie sich eine eigene Meinung!
  • Und geben Sie diese kund! – z. B. durch einen Kommentar auf dieser Homepage.

4 Kommentare

  1. Mein erster Eindruck: Oje, so viel Text! Das liest doch kein Mensch. Und das ist sicher genau so beabsichtigt. Das DVG ist auch auf diese Weise ruckzuck verabschiedet worden. Viel Fachvokabular, ermüdende Zusammenstellungen… worum geht es wirklich?

    Darum, dass das Gesundheitswesen durchdigitalisiert und damit PatientInnen und BehandlerInnen komplett kontrollierbar wird. Auffällig oft finden sich Hinweise auf die Konformität mit dem EU-Recht, auf dezentrale Strukturen innerhalb der TI und auf die Entscheidungsfreiheit der Pat. bei der Ausgestaltung der sowieso freiwilligen ePA. Das bedeutet: Die massive Kritik ist angekommen, in der Wortwahl wird darauf reagiert.
    Aber man darf sich deshalb nicht darüber hinweg täuschen lassen, dass es darum geht, über die TI die Gesundheitsdatenbank aufzubauen, das ist ja bereits mit dem DVG auf den Weg gebracht. Daten, auf die die vielen Protagonisten im Gesundheitswesen, die immer nur und immer mehr verdienen wollen, scharf sind. In der TI sind alle willkommen! Sämtliche Gesundheitsberufe, die BetriebsärztInnen, die selbstverständlich keinen Zugriff auf die für sie interessanten Teile der EPas bekommen… und wir können alle darauf vertrauen, dass die Millionen Menschen, die mit ePA und TI hantieren, die Technik beherrschen und nie Fehler machen werden. Was sind wir doch für ein Supervolk!
    Und alle anderen Kritikpunkte bleiben: Die Übertragung der Verantwortung für die technischen Funktionen auf ÄrztInnen bzw. die BetreiberInnen der TI, die nun zu ihren anderen Aufgaben auch noch die Einrichtung und Pflege der ePA aufgebürdet bekommen, die vielen technischen Mängel der TI in ihrer Grundkonstruktion, der fehlende Einbezug der Akteure in die Ausgestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die fehlende Kosten-Nutzen-Abwägung und entsprechende Differenzierungen, die inakzeptablen Mittel Zwang und Bestrafung, um die TI flächendeckend durchzusetzen, um nur die wichtigsten zu nennen.
    Fazit: Ein Wolf, der Kreide gefressen hat, ist immer noch ein Wolf.

  2. „§ 316
    … Das Bundesminis-terium für Gesundheit kann entsprechend dem Mittelbedarf der Gesellschaft für Tele-matik unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates einen von Satz 1 abweichenden Betrag je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung festsetzen.“

    Die Gematik sagt „wir brauchen mehr“, der Minister sagt „OK“. Ohne weitere Diskussion oder Beteiligung der Öffentlichkeit müssen die Krankenkassen zahlen.

  3. Der Entwurf scheint unvollständig:
    „Bußgeldtatbestände: Der mit der Einführung von medizinischen Anwendungen ge-wachsenen Abhängigkeit von der Sicherheit der Telematikinfrastruktur wird durch die Schaffung weiterer Bußgeldtatbestände neben den Strafvorschriften und der deutli-chen Erhöhung des Bußgeldrahmens Rechnung getragen.“
    Es ist nirgends erwähnt, wer wann wofür welches Bußgeld zahlen soll.
    Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar :-)

    1. Nachtrag: Es ist auch nicht erwähnt, wer über die Bußgelder entscheidet.

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