Am 1. Mai 2019 in Berlin-Grunewald: Videoüberwachung durch Bundespolizei gleicht einer Anwesenheitsliste der Demonstration
Das Verwaltungsgericht Berlin und die Bundespolizei sind sich einig: 7.500 Demoteilnehmer:innen können mit schwenkbaren Zoomkameras auf dem Weg zur Versammlung abgefilmt und die Aufnahmen gespeichert werden. So geschehen am 01.05.2019 im Berliner Nobel-Stadtteil Grunewald. Das Quartiersmanagement Grunewald als Anmelderin der Versammlung hatte gegen die Viedoüberwachung im S-Bahnhof Grunewald 2019 geklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies mit Urteil vom 22.08.2022 (Aktenzeichen: VG