Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte seit Oktober: ePA für alle – alles gut?
Der Verfasser stellt eingangs die Frage: „Testphase beendet, Sicherheitslücken- geschlossen, erforderliches PVS-Modul installiert, etliche Dokumente gesichtet und hochgeladen – sind alle Probleme bei der ePA jetzt gelöst?“ Um sich dann auf insgesamt mehreren Seiten gründlich, informativ und auch für Patient*innen gut verständlich mit dem Thema auseinander zu setzen.
Als Strukturfehler der ePA, die die Schweigepflicht von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen aushebelt, benennt er zusammenfassend:

Unter den Zwischenüberschriften
- „Automatischer Datenfluss – weitgehend unbemerkt“,
- „Weit gefasste Zugriffsrechte und Beschlagnahmemöglichkeit“,
- „Daten für die Forschung: Gemeinwohlorientierung fraglich“ und
- „ePA – weder arzt- noch patientengeführt“
erläutert Dr. Meißmer an einer Vielzahl von Beispielen die von ihm festgestellten Strukturfehler der ePA.
Er macht zugleich Vorschläge zur Anpassung der Regelungen für die ePA, die die genannten Kritikpunkte aufgreifen:

Sein Fazit für die Praxis lautet: „Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen ist notwendig, primär sollten hierbei jedoch die Behandlung und Kommunikation im Gesundheitswesen verbessert werden, wie ursprünglich geplant. Diese Ziele müssen wieder in den Vordergrund gerückt und mit Benutzerfreundlichkeit, Freiwilligkeit und Transparenz umgesetzt werden, um der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen zum Durchbruch zu verhelfen.“