Noch mehr Rechte für den „Verfassungsschutz“ in Hessen? Schlapphüte sollen MitarbeiterInnen von Beratungs- und Bildungseinrichtungen überprüfen

Datenschutzrheinmain/ November 29, 2017/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

In einer Stellungnahme vom 29.11.2017 zur geplanten Sicherheitsüberprüfung von MitarbeiterInnen von Bildungs- und Beratungseinrichtungen in Hessen durch das Hessische Landesamt für „Verfasssungsschutz stellt der Bundesverband Mobile Beratung fest: „Seit vielen Jahren fördern Bund und Länder die Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen. Hierzu gehört als ein neuer Schwerpunkt auch die Auseinandersetzung mit Islamismus und Formen von Demokratiefeindlichkeit. Die geförderten Träger – von den Amtskirchen über Wohlfahrtsverbände, von Gewerkschaften über Sportvereine bis hin zu zivilgesellschaftlichen Initiativen – arbeiten dabei bisher vertrauensvoll mit den zuständigen Ministerien zusammen und stehen gemeinsam für demokratische Werte und eine weltoffene Gesellschaft ein. Mit großer Verwunderung müssen wir nun feststellen, dass das hessische Innenministerium offenbar diese vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit einseitig aufkündigt. Ab dem 1.1.2018 sollen die Projektträger im Land, die Mittel aus den genannten Fördertöpfen bekommen, einer anlasslosen ’sicherheitsbehördlichen Überprüfung‘ ihrer Mitarbeiter/innen bei Neueinstellung oder ‚begründeten Zweifeln‘ zustimmen. Diesen massiven – bisher nur in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) üblichen – Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte der Mitarbeiter/innen und die Trägerautonomie sowie das offenkundige Misstrauen halten wir weder für verhältnis mäßig, noch für verständlich. Wir halten einen solchen Passus für rechtlich nicht tragbar.“

Der Bundesverband Mobile Beratung stellt in seiner Stellungnahme zudem fest: „Zwischenzeitlich versucht die schwarz-grüne Koalition in Hessen offenbar, auch den rechtlichen Rahmen für solche Maßnahmen zu setzen: im aktuellen Verfassungsschutzgesetz-Entwurf, der im November in erster Lesung Thema im Landesparlament war, wird dem Inlandsgeheimdienst die Weitergabe von Daten zur ‚Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die in mit Landesmitteln geförderten Beratungsstellen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen […] eingesetzt sind oder eingesetzt werden sollen‘ und die ‚als Mitwirkende in beratenden Gremien zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen tätig sind oder tätig werden sollen‘, ermöglicht…“

Mit dieser Stellungnahme hat sich der Bundesverband Mobile Beratung in die Reihe der Kritiker des Gesetzentwurfs der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen begeben. Sie umfasst neben zivilgesellschaftlichen Organisationen wie z. B. den Hessischen Chaos Computer Clubs, der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, der Humanistischen Union in Mittelhessen auch die Landtagsfraktionen von FDP, LINKE und SPD, die Mehrheit der Landesmitgliederversammlung der Grünen Hessen und die Piratenpartei.

 

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