Nach Gerichtsurteilen in Bulgarien und den Niederlanden: Jetzt endgültig auf Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten verzichten

Datenschutzrheinmain/ März 14, 2015/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

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Anfang März sind in Bulgarien  und in den Niederlanden  die nationalen Gesetze zur anlasslosen Aufzeichnung von Verbindungsdaten aller Telefon- und Internetnutzer von den Verfassungsgerichten aufgehoben worden. Darüber hinaus hat der EU-Innenkommissar seine Pläne zur Vorlage einer neuen EU-Richtlinie aufgegeben.

In einer Stellungnahme vom 14.03.2015 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung diese Entscheidungen begrüßt und sie zum Anlass genommen, von den verantwortlichen Politiker in der Bundesrepublik einen endgültigen Verzicht auf die Einführung dieses Überwachungsinstrumentariums zu fordern.

Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, erklärt dazu: „Wir erwarten jetzt von der SPD, dass sie wie im Europawahlkampf versprochen, einer neuerlichen Totalerfassung unserer Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen eine eindeutige und endgültige Absage erteilt.“

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist in diesem Zusammenhang den Vorschlag des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert zurück, eine einwöchige Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Uli Breuer dazu: „Es geht nicht um das ‚Wie‘, sondern um das ‚Ob‘. Mit seinem Urteil aus dem letzten Jahr legt der Europäische Gerichtshof fest, dass Menschen vor einer anlasslosen Sammlung ihrer Kommunikationsdaten zu schützen sind, so lange sie keiner schweren Straftat verdächtig sind. Dem widerspricht auch eine ‚Vorratsdatenspeicherung light‘ von IP-Adressen.“

„Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, mit dem das alte deutsche Gesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, von einem ‚diffus bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins‘, das für sich genommen schon grundrechtsbeeinträchtigend ist,“ ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. „Wenn jetzt in mehr und mehr europäischen Staaten die nationalen Gesetze wie Dominosteine umfallen, wäre es absurd, wenn ausgerechnet in Deutschland diese Form von Massenüberwachung wieder eingeführt würde. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot und auf dem Friedhof rechtswidriger Sicherheitsgesetze begraben. Und dort sollte man sie auch ruhen lassen, statt zynisch Wiederbelebungsversuche zu fordern.

Foto: Privat – Demonstration Freiheit statt Angst am 07.09.2013 in Berlin

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