Mehr als 10 % der hessischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden wg. Verweigerung des Anschlusses an die Telematikinfrastuktur mit Honorarkürzung bestraft

Datenschutzrheinmain/ Juli 18, 2019/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Das geht aus einem Protokoll der Sitzung der Vorsitzenden der hessischen ärztlichen Berufsverbände am 26.06.2019 in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) in Frankfurt hervor, das der Redaktion dieser Homepage vorliegt. Es ist nachfolgend in den hier wesentlichen Punkten als Faksimile veröffentlicht.

Für alle, die die hier verwendeten Abkürzungen nicht kennen, eine Kurzfassung der wesentlichen Zahlen:

  • 10.975 Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen haben im 1. Quartal mit der KV Hessen ihr Honorar abgerechnet. Davon betreffen 1.942 Abrechnungen den Ärztlichen Bereitschaftsdienst.
  • Mit Hilfe der Telematik-Infrastruktur haben 3.374 Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen abgerechnet.
  • 3.682 Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen haben eine Bestellung für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur aufgegeben.
  • Von einer Honorarkürzung betroffen sind 1.408 Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (12,83 %), weil sie sich dem Anschluss an die Telematik-Infrastruktur verweigern. Mehr als die Hälfte dieser Gruppe sind Psychotherapeut*innen.

Festzustellen ist an Hand dieser Zahlen, dass der Widerstand gegen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur unter hessischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen weiterhin hoch ist. Denn auch unter denen, die sich unter dem auf sie lastenden politischen und wirtschaftlichen Druck und den im SGB V verankerten Sanktionsdrohungen zur Bestellung eines Konnektors entschieden haben, ist die Ablehnung der Telematik-Infrastruktur weit verbreitet.

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