Medikamententests an Demenzkranken und geistig Behinderten – ein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht

Datenschutzrheinmain/ November 10, 2016/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 7Kommentare

Weitgehend unbeachtet von den GegnerInnen der elektronischen Gesundheitskarte und des telematischen Systems im Gesundheitswesen ist der Bundestag auf dem Weg, einem Gesetzesvorhaben zuzustimmen, das das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung für Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung massiv einschränkt.

Der Bundestag hat am 09.11.2016 in zweiter Lesung mit Stimmen von Abgeordneten aller Fraktionen dem Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz soll am 11.11.2016 in dritter Lesung endgültig verabschiedet werden. Damit steht dann der Weg offen, um an Demenzkranken Medikamententests durchzuführen, denen sie selbst nicht mehr zustimmen können, die sie aber auch nicht mehr durch eigene Willenserklärung für die Zukunft ablehnen können.

Einzelne Abgeordnete aus allen Bundestagsparteien haben dazu Nein! Gesagt, sind aber in der Minderheit geblieben. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer hat ebenso gegen dieses Gesetz gestimmt wie die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der Linken im Bundestag, Kathrin Vogel. Prof. Dr. Matthias Zimmer  hat in einer Stellungnahme u. a. erklärt: Ich lehne die fremdnützige Forschung an nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten ab. Patienten müssen in der Lage sein, eine einmal gegebene Einwilligung jederzeit wieder zurückziehen zu können. Können sie dies nach dem Verlust ihrer Einwilligungsfähigkeit nicht und werden Objekte fremdnütziger Forschung, werden sie als Mittel für Zwecke Anderer benutzt. Dies ist mit der Menschwürde aus meiner Sicht nicht vereinbar…“. Kathrin Vogler  hat in ihrer Rede im Bundestag an die Euthanasiepolitik und die Menschenversuche in der Zeit des Faschismus erinnert, aber auch an Praktiken in beiden deutschen Staaten in der Nachkriegszeit, bei denen ethisch bedenkliche Forschung an Menschen ohne deren Zustimmung stattfand. Sie stellte fest: „Jetzt hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der… der bisherigen Praxis in einem überaus wichtigen Punkt widerspricht. Sie wollen nun auch Forschung ohne direkten individuellen Nutzen an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen erlauben. Dazu sollen sich diese vorab in einer Patientenverfügung bereit erklärt haben, und ihr gesetzlicher Betreuer soll zustimmen müssen… An Demenzkranken und geistig Behinderten sollen künftig auch Medikamente getestet werden, von denen die Probanden keinen Nutzen haben…“

Wenn der Bundestag den von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zustimmt, wird die informationelle Selbstbestimmung über die Verwendung ihrer medizinischen und Gesundheitsdaten für Menschen mit Demenz oder mit geistiger Behinderung massiv aufgeweicht. Ihre Daten stehen dann interessierten Dritten (z. B. Forschern und Pharmaunternehmen) auch ohne Zustimmung der Betroffenen zur Verfügung. Dies sollte GegnerInnen der zentralisierten Datensammlung im Gesundheitswesen (Stichworte: E-Health-Gesetz, elektronische Gesundheitskarte) als Warnsignal dienen.

Was droht, wenn das Gesetz über Medikamententests an Demenzkranken und geistig Behinderten ohne Widerstände und ohne juristische Prüfung, ob hier Grundrechte der Betroffenen verletzt werden, über die Bühne geht und dauerhaft Rechtskraft erlangt?

Dann steht längerfristig auch der derzeit bestehende Einwilligungsvorbehalt in § 291a Abs. 5 SGB V auf den Prüfstand. Begehrlichkeiten, die von der gematik und ihrem telematischen System im Gesundheitswesen künftig erfassten Daten auch für Zweck der Forschung , der Pharmaindustrie und anderer interessierter Dritter nutzbar zu machen werden von Lobbyisten aus den genannten Bereichen immer nachdrücklicher erhoben. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften wird ihnen dazu durch den Gesetzgeber die Tür etwas weiter aufgestoßen…

7 Kommentare

  1. Nach diesseitigem Verständnis kann man das verhindern, indem man rechtzeitig – also noch vor einer eventuellen Demenz – per Patientenverfügung diesem Vorgehen widerspricht und es für seine Person untersagt.

    1. Man muß gar nichts untersagen. Die Versuche sind nur zulässig, wenn die Probanden im noch einwilligungsfähigen Zustand vorab zugestimmt haben. Offen gestanden kann ich die Kritik nicht verstehen, sondern halte das Gesetz für gut und richtig. Man kann Medikamente nicht entwickeln, ohne sie an Kranken zu testen, folglich müssen Medikamente gegen Demenz an Dementen getestet werden, sonst gibt es solche Medikamente nicht. Es ist mit Impfpflichten vergleichbar: Im Einzelfall kann eine Impfung überflüssig oder gar schädlich sein, aber die durch die Impfpflicht erzeugte Herdenimmunität schützt die Gesellschaft als Ganzes. Entsprechend können wirksame Medikamente gegen Demenz vielleicht eines Tages einen großen Teil der Menschheit vor diesem furchtbaren Schicksal bewahren. Was wäre denn die Alternative?

  2. Es ist irrelevant, ob die Probanden, unter welch zweifelhaften Umständen auch immer zustimmen, oder nicht. Es sind Menschenversuche an hilflosen Personen. Muss noch jemand an den Namen „Mengele“ denken?
    Nun verabschiedeten die Parlamentarier im Deutschen Bundestag diese mehrheitlich.
    Das bedeutet in der aktuellen Konstellation: „Die Regierungskoalition reißt sich mit ihrer Mehrheit, unbehelligt von humanistischem Gedankengut, die „repräsentative“ Demokratie unter den Nagel!
    Euthanasie hatten wir doch schon in Deutschland, und nun? Hier werden Türen aufgemacht, Gott hüte uns vor diesen. Dann werden die Herren Gröhe und Lauterbach gar nicht mehr im Amt sein. Woher nehmen diese Politiker ihre Verantwortungsvorstellungen, was haben die eigentlich aus der Geschichte, und der Deutschen zumal, gelernt. Man hat Angst vor diesen Politikern und ihrem unbedachten Rigorismus. Man weiss doch was passiert, wenn die Schranken erst einmal geöffnet sind. Nun werden auch Experimente an Menschen legalisiert. Vielleicht sollten sich die Herren mal die Euthanasieakten durchlesen, die in Deutschen Archiven liegen. Wer rettet uns und dieses Land und seine Demokratie vor diesen Gröhes, Lauterbachs, Dobrints und wie sie heißen mögen! Hoffentlich wird gegen dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht geklagt.

    1. Die Zustimmung ist also „irrelevant‘, so, so… Jedes Experiment hat das Wesensmerkmal, daß man seinen Ausgang nicht kennt, denn sonst könnte man sich die Durchführung auch sparen, wenn man schon vorher weiß, was dabei rauskommt.

      Was war noch mal gleich der Unterschied zwischen einem Schaden, der einen „hilflosen“ und einen „nicht hilflosen“ Probanden trifft? Wenn Sie als informierter einwilligungsfähiger und nicht-dementer Proband ein Präparat verabreicht erhalten, und anschließend geht es Ihnen schlecht, dann sind Sie genauso hilflos, als wenn Sie dement wären. Das Risiko ist unvermeidlich, sonst gäbe es keine wirksamen Medikamente. Aber Medikamente gegen Demenz sind wegen des Namens Mengele von Übel und abzulehnen, die wollen Sie nicht, oder wie? Ist es Ihnen mal in den Sinn gekommen, daß auch Sie oder Ihre Angehörigen einmal dement werden können und dann konsequenterweise keine wirksamen Medikamente zur Verfügung stehen, weil solche nicht entwickelt werden durften?

  3. Pingback: » Der Nürnberger Kodex ist Makulatur Meinungsverbrechen.de

  4. Menschen in Altenheime, die man jederzeit per psychiatrischer Diagnose für Dement erklären kann und Behinderte: Was haben die mit Heimkindern, an denen in der Vergangenheit ebenfalls unfreiwillige, höchst fragwürdige Experimente durchgeführt wurden, gemeinsam? Sie können sich kaum wehren, weil sie körperlich schwach und zudem finanziell von anderen abhängig sind. Versuchen Sie die Flucht zu ergreifen, werden sie gejagt.

    Der Nürnberger Kodex und diverse völkerrechtlichen Verträge verbieten sowas zwar. Gemacht wird es aber trotzdem. Und der Staat hilft munter dabei mit.

    Vor etwa 70 Jahren wurden in Nürnberg Ärzte wegen solcher Verbrechen zum Tode verurteilt.

  5. Ich fasse es nicht!!!! Wie kann man denn darüber noch dikutieren?? Klar brauchen wir diese Tests, damit wir erleben können wie wir Krankheiten unterdrücken die es ohne all die ach so heilsamen Medikamente gar nicht gäbe….Wow, soviel Ignoranz im deutschen Volk. Mengele wäre sicher stolz auf uns. Wir schneiden einfach mal jemandem ein Bein ab um zu sehen ob wir s wieder annähen können. Besonders cool, wenn bei diesem Versuch das Gehirn rausfällt. Da haben wir ja das nächste Opfer. Bestimmt entwickelt man gerade ein Medikament gegen Hirnlosigkeit. Das kann man bei der Gelegenheit gleich mit testen. Wenn ich mir manche Kommentare hier ansehe, würde ich das bei einigen ultraschlauen Pharmahörigen Personen glatt persönlich verabreichen wollen

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*