Landkreis Waldeck-Frankenberg: Informationsfreiheitssatzung mit schweren Mängeln

Transparenz/ Februar 17, 2021/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0Kommentare

Bei Recherchen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main konnte in Erfahrung gebracht werden, dass auch der Landkreis Waldeck-Frankenberg im Nordwesten von Hessen über eine Informationsfreiheitssatzung verfügt. Sie trat bereits am 26.02.2013 und damit mehr als fünf Jahre vor dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) unbefristet in Kraft. Aber sie hat schwere Mängel.

  • So ist z. B. In § 5 Abs. 3 der Satzung geregelt: „Der Landkreis Waldeck-Frankenberg stellt während der Öffnungszeiten ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Die Anfertigung von Notizen ist gestattet. Auf die Überlassung oder Zusendung von Kopien oder Ausdrucken besteht kein Anspruch.“
  • Darüber hinaus wird der Informationsanspruch in § 1 der Satzung begrenzt auf alle Kreisangehörigen und juristischen Personen mit Sitz im Landkreis Waldeck-Frankenberg“.
  • Aus beiden Regelungen ergibt sich darüber hinaus, dass eine anonyme Anfrage und Auskunftserteilung nicht möglich ist.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat im Dezember 2019 auf der Basis eines Satzungsentwurfs des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern einen Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung erarbeitet. Er geht über die restriktiven Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG hinaus und nimmt Anregungen aus anderen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit und Transparenz von staatlichem und Verwaltungshandeln auf.

Dem Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde der Satzungsentwurf vorab zur Kenntnis gegeben. In einer Stellungnahme werden keine Einwände gegen den Satzungsentwurf erhoben. Im Februar 2020 hat ihn die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen (Hessischer Städtetag e. V.; Hessischer Städte- und Gemeindebund e. V.; Hessischer Landkreistag) übergeben.

Die Mustersatzung (Entwurf) „Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen“ ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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