Krankenkasse sendet elektronische Gesundheitskarte ohne Foto zu – ein Versicherter wehrt sich dagegen

Datenschutzrheinmain/ März 25, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 6Kommentare

persiflage gesundheitskarteEin Versicherter, dem von seiner Krankenkasse unverlangt ine elektronische Gesundheitskarte ohne Foto zugesandt wurde, hat sich dagegen in einem Schreiben an seine Krankenkasse verwahrt. Er hat sein Schreiben an die Krankenkasse der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in anonymisierter Form zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Der Bitte kommen wir gerne nach (MUSTERBRIEF eGK zurückschicken).

6 Kommentare

  1. Warum können oder dürfen solche Krankenkassen mit derartigem, offensichtlich rechtswidrigem Verhalten (Verschicken von eGK OHNE Lichtbild) nicht namentlich genannt werden?
    Es würde der Transparenz, dem Verbraucherschutz und den Versicherten dienen, damit diese wissen, was auf sie bei der einen oder anderen KK resp. bei einem eventuellen Krankenkassenwechsel zukommt bzw .zukoimmen würde.
    Könnte es sich bei der o. a. KK, die im betreffenden Rückschreiben mit „Freundlichen Grüße nach Hamburg“ angesprochen wird, eventuell um die SECURVITA in HH handeln?

  2. Meine Antwort auf obige Frage: ja, es ist die Securvita,

    ich habe mein Schreiben bewußt anonym gehalten, damit es von Betroffenen möglichst einfach übernommen werden kann. „Freundliche Grüße nach Hamburg“ habe ich dabei glatt übersehen. Bei der nächsten Veröffentlichung werde ich den Namen nennen.

    Bisher habe ich auch immer telefonisch einen Quartalsnachweis erhalten, den aktuellen bis 30. 6. 2015. (Telefonisch gab es nie Probleme !!!)

    Die unerwartete eGk war wohl eine Reaktion auf die Verlustmeldung meiner Versichertenkarte mit der blauäugigen Bitte mir eine neue Krankenversicherungskarte (nicht eGK) auszustellen. Damit sind bei bei der Securvita wohl zwei verschiedene Stellen beschäftigt, sonst wäre nicht einige Tage vor der eGk der Quartalsnachweis gekommen.

    Na ja, jetzt haben sie die eGK wieder. Mehr als nochmals zuschicken mit einer Begründung, warum ich die nun annehmen muß, können sie auch nicht. Ich bin gespannt, wie sie DAS begründen wollen.

    Sollte dann ein Schreiben mit einer Unterschrift kommen, erwäge ich ernsthaft eine Klage gegen den Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin (NICHT gegen die Krankenkasse).

    Wenn die merken, daß Rechtsbrüche auf sie als Person zurückkommen, hören die Schikanen auf.

    Der Widerstand geht weiter und es bestehen gute Aussichten, dieses Irrsinnsprojekt zu stoppen.

    1. Hallo Susi,

      danke für Dein offenes Feedback!
      Da Du derart geantwortet hast, darf ich davon ausgehen, Dich durch die o. a. Anfrage nicht in Schwierigkeiten gebracht zu haben …

      Enthält Deine Quartalsbescheinigung noch Deine alte oder schon die neue KV – Nummer?

      Meine KK verweigert mir seit Anfang diesen Jahres trotz regelmäßig Monat für Monat eingezogener Krankenkassenbeiträge rechtswidrig jegliche Anspruchsbescheinigungen (O-Ton: Nur gegen Lichtbild); Briefe und diesbezügliche Anfragen und Anträge werden von der KK gar nicht mehr beantwortet (s. §§13 – 15 SGB I).
      Habe deshalb bereits vor rund zwei Monaten (!) das BVA eingeschaltet und bei der StA nominell gegen Sachbearbeiter Strafanzeige wegen des Verdachts von Verstößen bzgl. Nötigung, Erpressung, Betrug, Körperverletzung (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Gesundheitsschädigung, Gefahr für Leib und Leben ), ungerechtfertigte Bereicherung etc. gestellt.
      Die StA hat mit Aktenzeichen ein Ermittlungsverfahren gegen diese Personen eingeleitet …
      Das BVA wartet noch immer auf eine angeforderte Stellungnahme der KK …

      Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! In diesem Sinne!

      Gruss

  3. Soeben habe *ich* von „meiner“ Barmer GEK folgendes zu hören bekommen: Angeblich gäbe es ab 1.1.2015 ein neues Gesetz, nachdem Versicherte, die *keine* neue eGK haben, auch kein Anrecht mehr auf das papiergebundene Ersatzverfahren hätten. Das heißt, man bekomme die „Behandlungsausweis“ genannte Versichertenbescheinigung dann nicht mehr. Lt. Aussagen der Krankenkasse haben sie dies nun seit dem 1.4. so umgesetzt – für das erste Quartal habe ich noch einen Quartalsweise gültigen Nachweis bekommen, seit April gibt es nur noch welche, die (ab dem Tag der Beauftragung, wobei bis zum Versand schon mal 5-7 Tage vergehen können) 13 Tage lang gültig sind – andere Aussagen gingen in die Richtung, dass auch diese nicht mehr versandt würden, so dass man damit effektiv den Status als krankenversichert verliert, weil es nur noch Privatrechnungen gäbe, die aber nicht erstattet werden dürften.

    Das Problem dabei: Egal, ob die eGK ein Foto hat, oder nicht, ob der Chip darauf funktioniert, oder nicht, in der Telematik-Infrastruktur ist man trotzdem gefangen.

    Ich fühle mich hier gerade vergwaltigt und missbraucht. Ohne eine Chance der Gegenwehr. So machtlos… WAAAAH!

    Was kann ich tun? Stimmt es, dass das papiergestützte Ersatzverfahren nicht mehr geht, wenn man keine eGK hat?

    1. Hast Du diese Aussage von Deiner KK schriftlich? Wenn nicht, lasse sie Dir doch mit Fristsetzung (2 Wochen) schriftlich geben unter der Nennung der angeblichen Rechtsgrundlage. Dann das Ganze als Eingabe ans BVA (Bundesevrsicherungsamt in Bonn) schicken mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme, ob diese Angabe resp. Aussage Deiner KK zutreffend ist.
      Solange Du Mitglied Deiner KK bist aufgrund Deiner entrichteten Krankenkassenbeiträge bist Du auch krankenversichert (selbst das BVA vertritt die Auffassung, dass man einen Leistungsanspruch auch ohne eingesandtes Lichtbild hat.
      Bleibt allerdings die Frage, wie man diesen KONKRET erreichen ujnd wahrnehmen kann. Auch dies solltest Du das BVA mit der Bitte um ejine schriftliche Antwort fragen.

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