Ärztekammer Nordrhein: Weiter Widerstand und Vorbehalte gegen eGk und E-Health-Gesetz

Datenschutzrheinmain/ März 26, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Die Krankenkassen versuchen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den Eindruck zu erwecken, dass die ÄrztInnen und ihre Verbände ihren Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte und die von Politik, IT-Unternehmen und Krankenkassen geforderte weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen aufgegeben hätten.

Dass dies nicht so ist, hat vor wenigen Tagen die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein bewiesen. In einer umfangreichen und kritischen Stellungnahme zum geplanten E-Health-Gesetz und zur weiteren Durchsetzung der telematischen Infrastruktur im Gesundheitswesen fordert die Ärztekammer Nordrhein

  • den Schutz der Patientendaten und
  • die Testung dezentraler Speichermedien in der Hand des Patienten.

In der Stellungnahme wird dazu erklärt:

Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Arztprivileg, sondern ein Patientenrecht. Wenn moderne Telekommunikations- und Informationstechnologie den Alltag in Klinik und Praxis immer stärker durch­dringt, so ist es ärztliche Aufgabe, zum Schutz des Patienten auf einem hinreichenden Schutz der Patientendaten zu bestehen.“

„Gemäß der gültigen Beschlusslage Deutscher Ärztetage und weiterer ärztlicher Gremien fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein, dezentrale Speichermedien in der Hand des Patienten, alternativ zu einer zentralen Telematik-Infrastruktur mit ihren bekannten Datenschutzrisiken, ergebnisoffen zu testen.“

3 Kommentare

  1. Die Ärztekammer hat eine deutliche Botschaft formuliert und man muss dies mit aller Kraft unterstützen. Der Fortschritt in der Informationstechnologie in Bezug auf die Möglichkeiten der Datenverarbeitung und Kommunikation im Gesundheitswesen hat Grundlagen geschaffen die nicht mehr so leicht zurückgenommen werden können. Für die Stellungnahme der Ärztekammer zum Datenschutz, zum elektronischen Ärztebrief und zum Datenschutz sollten diese Möglichkeiten näher betrachtet werden: Den technologischen Komponenten der Healthsysteme liegen Standards und Konzepte zu Grunden die jeden alternativen Vorschlag in Frage stellen.
    Mit Hilfe von HL7, CDA und XML und damit dem Einsatz von Metainformationen gliedern sich die von der Ärztekammer entwickelten Vorschläge sich weiter perfekt in die bereits existierende Netzwerkinfrastruktur und Formen der Datenverarbeitung ein, siehe z.B. http://wiki.hl7.de/index.php/Clinical_Document_Architecture_(CDA). Die alternativen USB-Sticks als Speichermedium müssten in vergleichbarer Form mit den gleichen Finanzmitteln weiterentwickelt werden wie das eGK/TI-System, also mit Millionen und Milliarden-Beträgen die eine vollkommen neue Systemarchitektur ermöglichen. Das wesentliche Problem liegt in der Philosophie der
    Metadaten und in der Philosophie der informationellen Systeme, weniger in der Wahl des Speichermediums.

    Das heißt die Ärztekammer und alle die das Zusammenwachsen der Datenbanken und damit den gläsernen Menschen in seiner ganzen Informationsfülle verhindern wollen, müssen die derzeitigen technologischen Möglichkeiten erfassen und zunächst vollständig auf der konzeptionellen und funktionalen Ebene in Frage stellen. (siehe im Kontext http://wiki.hl7.de/index.php/IF_2014-03-10 )

    Das heißt z.B. konkret, an einem Beispiel erläutert, die Frage zu stellen ob unsere Daten an dieser Stelle mit dem HL7-Standard, mit XML und Metadaten verarbeitet werden dürfen. Der technischen Kreativität sind hier ganz sicher keine Grenzen gesetzt, nur erzeugen alle anderen denkbaren Lösungen, die mindestens ebenso teuer sind, keinen sofort erkennbaren Mehrwert für die Investoren.

  2. hallo, moin,

    wenigstens ein Beispiel, wo sich Berufsverbände an den Hipokratischen Eid erinnern.
    Ggf. sollte man EKC (electronKrankCard !)-Erfüllungsgehilfen vor einem Stände-Gericht belangen.
    Die Digitalisierung ist erklärtes Ziel von Frau Dr. Merkel, demzufolge ist die effektivste Form, gegen vollständige Digitalisierung die Abwahl von Frau Merkel.
    Da die Internetspeicherung (Verstoß gegen GG- Würde….)Nicht bei Allen Versicherten, sondern NUR bei Gesetzlich Pflichtversicherten durchgeführt wird, Nicht die Privatversicherten, Nicht die der Beihilfe, u.a., …verstößt dieses Projekt gegen das EU- Antidiskrimminierungsgesetz !
    (hier habe ich tolle Ansätze in einem Aufsatz von Frau Dr. Schnarrenberger- allerdings anderes Thema- in “Privacy in Germany”- PinG, gelesen.)

    best regards
    nerdsinghetorix

  3. Wo ein Trog ist, sammeln sich die Schweine – dazu heise: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Biotech-Verband-will-Daten-der-elektronischen-Gesundheitskarte-nutzen-2597974.html

    Man sehe sich die Firmennamen an um zu begreifen, wer mit wem was wann……aber die Bürger haben ja nichts zu verbergen. Also auch nichts zu befürchten……grausam. Ich halte meinen Widerstand aufrecht. Ich würde mich freuen, wenn sich noch mehr Leute dran beteiligen würden. Wenn sie denn wollen um dieses big-data-mining System zu kippen.

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