Kontoabfragen II

LKlaus/ Februar 19, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Kontoabfragen II
Will der Staat den gläsernen Bürger?

Zu Beginn des neuen Jahrtausend haben die Verantwortlichen in der Regierung sich überlegt, wie können wir die Konten der Bürger prüfen. Damit es nicht zu großer Aufregung, Empörung, Unmut und Ablehnung kommt, wurde dies mit dem Kampf und Abwehr gegen den Terror begründet.
Zum Kontenabrufverfahren wird vom BfDI heftige Kritik geübt.
BfDI, Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Kontenabrufverfahren.                                                                                                              Staatliche Überwachung von privaten Konten (2013)                                                                      Diese Ausdehnung (Damit ist Erweiterung, dass viele dieses Gesetz nutzen und anwenden können, gemeint) ist schon deswegen kritisch zu sehen, weil die Zugriffsmöglichkeiten ursprünglich für die BaFin und die Strafverfolgungsbehörden vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung geschaffen worden sind. Das ursprünglich verfolgte Ziel war die Austrocknung der Finanzströme des Terrorismus. Die nunmehr verfolgten Zwecke stehen hiermit in keiner Verbindung und sind in ihrer Wertigkeit auch nicht mit der Terrorismusbekämpfung gleichzusetzen.‘

–    Ergänzung   I   –   siehe unten

‚Wenn bereits zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung die Kontostammdaten automatisch als Datensatz gespeichert und dieser durch das Kontenabrufverfahren verfügbar gemacht werdenkann, erfolgt letztlich eine anlasslose Erfassung grundsätzlich aller Kontoinhaber in Deutschland. Da somit der Datensatz bereits vorliegt, obwohl noch keine Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen besteht, ist von einer erheblichen Eingriffsintensität auszugehen, die weit über die ursprünglichen Absichten des Gesetzgebers hinaus das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert.‘     

Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Förderung von Steuerehrlichkeit. Vor dem Start des Gesetzes ging es darum, Terroristen zu bekämpfen. Mit der Geburt des Gesetzes war die Begründung, zur Durchsetzung des Gesetzes, Steuerbetrug zu verhindern und zu verfolgen. Den Bürgern wurde vermittelt, man will doch nur die Steuerbetrüger herausfinden. Es geht nicht um Euch, es geht nur gegen die, die steuerunehrlich sind.

Was wurde daraus?                                                                                                                             Es wurde auch zu einem Instrument zur Aufspürung von Sozialleistungsbetrug. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Steuerehrlichkeit, haben die staatlichen Behörden wie die Jobcenter, die Finanzämter, Strafermittler, Steuerfahnder, die Polizei, der Zoll, Sozialbehörden, BaFöG-Ämter oder Wohngeldstellen, die Möglichkeit, Kontostammdaten von Bankkunden abzurufen.
Wo Daten existieren bestehen Begehrlichkeiten auf die Daten zuzugreifen und sie zu verwenden.                                                                                                                                                       Es folgt ein schlechtes Beispiel 
Behörden haben seit 2005 die Möglichkeit, Kontodaten abzufragen, um zum Beispiel Sozialbetrüger oder Steuerhinterzieher zu entdecken. Die Anfragen können beispielsweise Steuerbehörden, die für Hartz-IV-Empfänger verantwortlichen Jobcenter oder Ämter stellen, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe und Wohngeld zuständig sind.

Seit Anfang 2013 können auch Gerichtsvollzieher Auskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern einholen. Auch sie erhalten die Kontostammdaten.

Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist 2003 in Kraft getreten. Bürger klagten gegen dieses Gesetz und haben diese Klage verloren. (Az.: 1 BvR 1550/03)
Die klagende Volksbank :  ( Die Welt, Juli 2007)

‚Die Volksbank Raesfeld bedauerte die Entscheidung. „Wir hätten uns eine Stärkung der bürgerlichen Freiheitsrechte gewünscht“, sagte Vorstandschef Hermann Burbaum.‘
Über viele Jahre nahmen die Kontoabfragen ständig drastisch zu. Im Jahr 2015:      302.150

–    Ergänzung   II   –    siehe unten

GELD.de Februar 2016
‚Big Brother: So überwachen Behörden Ihr Konto‘
…… ‚verständlicher Weise ist so zu diesem Thema auch vielerorts vom „Schnüffelstaat“ und „Überwachungsstaat“ zu lesen. Dass die Bundesregierung im Dezember (2015) die Vorratsdatenspeicherung wiederbelebt hat, gießt weiteres Öl in dieses Feuer und stellt das Vertrauensverhältnis der Verbraucher gegenüber dem Staat auf die Probe.‘
……… ‚Ein weiteres Argument für die Überwachung des Staatsbürgers ist ein Kniff aus den USA: Unter dem Vorsatz den Terrorismus zu bekämpfen, sind persönliche und private Daten stets legitim „für jeden“ abzurufen.‘

‚Wird die Angst vor dem Terrorismus vom Staat missbraucht?‘

Das ist eine sehr berechtigte Frage.

Die Kontoabfragen dürfen nicht isoliert betrachtet werden.
Parallel und gleichzeitig liefen oder laufen auch heute noch weitere Aktivitäten, den Bürger zu normieren und in seinen Freiheitsrechten einzugrenzen. Der Staat hat eine große Datensammelwut.                                                                                                     Es hatte einen triftigen Grund, dass der BigBrotherAward von Digitalcourage, im Jahr 2007 an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Peer Steinbrück, verliehen wurde.

In der Laudatio wurde unter anderem zutreffend vorgetragen: ‚Die Schlinge des Staates um den Bürger zieht sich immer weiter zu, wenn zusätzlich zur Identifikation per Biometrie und Kameras auch noch die finanziellen Transaktionen direkt mit einer Person verknüpft werden können. Diese technischen Verknüpfungsmöglichkeiten wecken sicherlich Begehrlichkeiten, die über kurz oder lang dazu führen werden, dass die Liste der zulässigen Zwecke, zu denen die Steuer-ID genutzt werden darf, lang und länger werden wird.‘

Es ist lange her, darf aber nicht vergessen werden, jeder Bürger hat eine Steuer-ID erhalten. Ziel kann es nur gewesen sein, die Maschen noch enger zu weben. Weitere Daten dem Staat zukommen zulassen, die Bürgerrechte einzuengen und die Freiheit der Bürger scheibchenweise zurück zu schneiden.
Die große Datensammelwut des Staates ist zum Beispiel daran zu erkennen:

–   Die Einführung der e-GK (elektronischen Gesundheitskarte)                                        –   Die Steuer-ID                                                                                                                 –   Der digitale Personalausweis                                                                                          –   Die Krankenversichertennummer

–    Ergänzung    III     –

–    Der gescheiterte Versuch (ELENA),
Mit dem ELENA-Verfahren (auch elektronischer Einkommensnachweis) sollte in Deutschland, ursprünglich ab 2012, der Einkommensnachweis elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden.

Es werden Daten über die Bürger gesammelt und gespeichert, schon wieder Vorratsdatenspeicherung.
Und das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung wird mit Füßen getreten.
Die Vermutung ist, es ist kein Zufall, dass die erneute Vorratsdatenspeicherung jetzt wieder zum Gesetz wurde.
Nicht nur die Finanzbehörde verwendet die Steuer-ID,
Zugang und Anspruch zu dieser Kennziffer haben:
–     Die Rentenkasse                                                                                                           –     Die Krankenkasse                                                                                                         –     Die Arbeitsagentur                                                                                                        –     Die Familienkasse                                                                                                         –     Die Banken und Kreditinstituten

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Wehret den Anfängen kann man jetzt nicht mehr sagen, es ist schon zu viel Wasser den Bach hinunter gelaufen. Wehren ist immer und jederzeit notwendig und erforderlich.

Wenn die Freiheit klein und kleiner wird, wird es schwerer sie dann noch zu retten.


Ergänzung   I

‚Die Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung wurden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt. Zehn Jahre später sehen viele Experten nur bescheidene Erfolge. „Man muss es klipp und klar sagen: Wir werden mit all den Meldesystemen ein zweites 9/11 kaum verhindern können“, sagte René Brülhart, Leiter der Geldwäsche-Bekämpfung in Liechtenstein und Vizepräsident des Verbandes der Geldwäsche-Behörden ….
Banken sind zwar verpflichtet, verdächtige Transaktionen an Bundeskriminalamt und Finanzaufsicht zu melden. Meist lässt sich der terroristische Hintergrund entsprechender Überweisungen aber kaum erkennen, auch deshalb, weil das Geld in der Regel aus legalen Quellen stammt. Außerdem transferieren Terrorgruppen inzwischen einen Großteil ihrer Gelder außerhalb des regulären Bankensystems. Das bestehende System gegen Terrorismusfinanzierung könne allenfalls dazu dienen, rückwirkend gewisse Verhaltensmuster und Abläufe nachzuvollziehen und Profile von Terroristen und ihren Organisationen zu erstellen, sagte Brülhart.
Nachzulesen unter, AD HOC NEWS 03.09.11

–   Ergänzung   II   –

Die Anfragenden erfahren damit, wo die betreffende Person Depots, Giro-, Spar- oder Kreditkonten besitzt, sowie die Daten, an denen die Konten und Depots eingerichtet oder aufgelöst wurden. So erfahren sie Name, Adresse und Geburtstag des Kontoinhabers und auch des Verfügungsberechtigten. Das heißt: Sie erhalten nicht nur eine Liste über Konten und Depots, sondern auch über Konten und Sparbücher, die z.B. auf den Namen der minderjährigen Kinder eingerichtet sind. Das könnte für die entsprechenden Stellen ein Ansatzpunkt für Nachforschungen sein, ob das Kapital auch wirklich dem Kind übertragen worden ist. Die Beamten erfahren beim Kontenabruf hingegen nichts über Kontostände und –bewegungen in der ersten Stufe der Abfrage. Diese können die Beamten erst in einem zweiten Schritt, gezielt bei den betreffenden Geldinstituten, erfragen. Das Finanzamt hat jedoch auch die Möglichkeit, direkt ein Auskunftsersuchen bei der Bank zu stellen – wenn eine Aufklärung durch den Bürger selbst nicht zu erwarten ist.                                                                                             ‚Ein Kontenabruf ist auch möglich, wenn „allgemeine Erfahrungen“ dafür sprechen, dass nicht alles korrekt ist.‘                                                                                                        ‚Beim Verdacht auf Steuerbetrug kann das Amt sich die gewünschten Auskünfte bei den jeweiligen Kreditinstituten holen.‘

Sämtliche Daten bleiben auch noch drei Jahre nach der Auflösung eines Kontos gespeichert. Das heißt, der Fiskus erfährt damit von Konten, die zuvor aufgelöst wurden. Der zentrale Datenpool der Banken, auf den der Fiskus zugreifen kann, existiert bereits seit 2003. Aufgelöste oder nicht angegebene Depots oder Konten könnten Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen bei den Geldinstituten sein. Diese müssen die Kontendaten über zehn Jahre speichern.

–    Ergänzung   III   –

Die Krankenversichertennummer dient der Identifikation der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland ist Bestandteil der Daten, die auf der Krankenversicherungskarte enthalten sind. Sie besteht aus einem 10-stelligen unveränderlichen Teil, der lesbar auf die Krankenversicherungskarte aufgedruckt ist, sowie einem veränderlichen, der die Kassenzugehörigkeit und ggf. Daten zum Hauptversicherten enthält.
Die Krankenversichertennummer wird benötigt, damit Leistungserbringer, z. B. Ärzte oder Zahnärzte ihre Leistungen mittels der Krankenversicherungskarte, über die Kassenärztlichen Vereinigungen, mit der zuständigen Krankenkasse abrechnen können.
Seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2012 wird die Krankenversichertennummer wie die Rentenversicherungsnummer einmalig vergeben und lebenslang gleich bleiben. Die gesetzlichen Krankenkassen haben zu diesem Zweck die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ (VST) bei der ITSG eingerichtet. Sie erstellt auf Basis der Rentenversicherungsnummer für jeden Bürger eine Krankenversichertennummer.

 

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