Kfz-Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung, Teil II
‚Kfz-Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ?, Teil II‘
Wie bereits am 01. Februar 2015 in der Nachricht mit dem Titel, „Kfz-Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ?“, auf unserer Homepage geschrieben, wird hiermit wieder aus aktuellem Anlass Bezug genommen.
In der Frankfurt Rundschau vom 28.03.2017 ist ein Artikel mit der Überschrift, ‚CDU will mit Mautdaten fahnden.‘ zu lesen. http://www.fr.de/politik/verkehr-cdu-will-mit-mautdaten-fahnden-a-1250376
Die CDU hat die Absicht, im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl, die Mautdaten zur Bekämpfung von Verbrechen zu verwenden. Obwohl im Gesetz zur Verwendung der Mautdaten genau das Gegenteil geregelt worden ist. In 2014 hatte Dobrindt deutlich darauf verwiesen: „Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden“.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Herr Dobrindt in seinem politischen Handeln vergesslich geworden ist. Es müssen andere Gründe sein, die ihn dazu zu bewegen, sich von seinen eigenen Aussagen zu distanzieren.
Dobrindt und die Sicherheit …
Da mittlerweile die Frage der Sicherheit bei vielen Politikern eine immer größere Rolle spielt und sie sich gegenseitig mit immer mehr an Sicherheit überbieten, will der Verkehrsminister sein Gesetz schleifen und dem Überwachungswahn opfern. Die Argumente hierbei sind, Terrorgefahr, Kampf gegen den Terror und Kriminalitätsbekämpfung. Ob das nun wirksame Mittel sind scheint egal zu sein. Hauptsache Sicherheit auf Teufel komm raus. Die Folge davon ist, die Freiheit wird auf Kosten der Sicherheit eingeschränkt. Der Slogan lautet, wer Sicherheit will muss seine Freiheit opfern. Ist diese Logik der richtige Weg, wenn man auch Freiheit ohne Kompromisse haben kann. Man muss sich dafür einsetzen.
Die Befürchtung wird nun wahr
„Zu befürchten ist, dass die nun beabsichtigte Durchbrechung der Zweckbindung erst der Beginn ihrer völligen Auflösung sein wird“, warnt Dr. Johann Bizer, vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Er glaubt, dass Mautdaten später nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der organisierten Kriminalität verwendet werden, sondern bald auch zur Verfolgung von Fällen einer „mittleren Kriminalität“. Dem könnten sich dann Bemühungen zur Verhinderung von „Sozialmissbrauch“, „Schwarzarbeit“ oder zur Verfolgung von Unterhaltspflichtigen genutzt werden.
Es wird nicht bei diesen Überlegungen bleiben, weitere Gründen die erhobenen Daten zu anderen Zwecken zu verwenden wird erweitert.
Darüber hinaus muss an dieser Stelle auf einen Artikel auf heise.de hingewiesen werden. Dasselbe gilt auch für ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vom 06.Februar 2017. Darin wird bezweifelt ob die Vorhaben die Pkw-Maut in der bisherigen Form in Deutschland einzuführen, mit dem europäischen Recht konformgeht.
Europarecht und Kosten
Der Verkehrs- und der Umweltausschuss hatten zudem Bedenken, ob das Vorhaben tatsächlich europarechtskonform sei. Dabei verwiesen sie auf ein neues einschlägiges Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. https://www.bundestag.de/blob/493516/ab77f6cf73cf5d38bc57a0193bf808c0/p%20e-6-005-17-pdf-data.pdf