Kfz-Kennzeichenerfassung in Hessen: 4,3 Millionen erfasst; „Trefferquote“ = 0,0336 %
Durch eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde bekannt: 4.309.526 Nummernschilder von Autos hat die hessische Polizei in der Zeit vom 02.12 2010 bis 30.06. 2013 (31 Monate) automatisch mit Fahndungsdaten abgeglichen. Dabei wurden 1446 Treffer gezählt. Wie viele Straftaten mit dem massenhaften Datenabgleich aufgeklärt werden konnten, geht aus der Antwort der hessischen Landesregierung nicht hervor. Sie teilt lediglich mit, dass diese Angaben statistisch nicht erfasst würden.
Hintergrund der Anfrage: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 11.03. 2008 den damaligen § 14 Absatz 5 HSOG für nichtig erklärt. Es stellte in seinem Urteil dazu fest: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden“. Der Hessische Landtag hatte daraufhin den § 14a (siehe: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1×78/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=j&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SOGHEV5P14a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint) als Rechtsgrundlage für die politisch gewollte Kennzeichenerfassung neu in das HSOG aufgenommen.
Einige weitere Fakten aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Frömmert:
- In 1.241 Fällen wurden die Kennzeichenlesegeräte eingesetzt.
- Bei 4.283.300 Kennzeichen (99,39 %) handelte es sich um Nichttreffer.
- 24.780 Kennzeichen (0,58 %) wurden vor allem auf Grund von Ablesefehlern (z.B. ausländische Kennzeichen) fälschlicherweise als Treffer gemeldet.
- Wg. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden 918 Kennzeichen erfasst; wg. Diebstahl von Kennzeichen 109; wg. Verlust von Kennzeichen 158; wg. Diebstahl / Unterschlagung von Fahrzeugen 56; wg. polizeilicher Beobachtung 180; aus andere Gründen 25. In der Summe waren dies 0,0336 % aller erfassten Kennzeichen.
- 41 Fahrzeuge wurden sichergestellt.
Dem geneigten Leser stellt sich die Frage: Wäre dieser „Ertrag“ der Kennzeichenerfassung nicht auch mit Hilfe anderer polizeilicher Arbeitsweisen möglich gewesen, ohne dass Millionen Autos, deren Kennzeichen und deren Besitzer in behördlichen Datenbanken landen?
Die kleine Anfrage des Abgeordneten Frömmert und die Antwort der hess. Landesregierung (Landtagsdrucksache 18/7590 vom 11. 09. 2013) sind hier im Wortlaut nachlesbar: http://starweb.hessen.de/cgi-bin/webhltlinks.pl?form=/webhlt_links.html&typ=drs&title=Drucksache&nb=18/7590
Passt zum Thema!
Auch Bayern will an der automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen und dem Datenabgleich mit Fahndungsdateien festhalten. Die Maßnahme und die gesetzliche Grundlage dafür seien verhältnismäßig und zur Gefahrenvorsorge geboten, steht in einer Stellungnahme der Landesanwaltschaft Bayern im Rechtsstreit eines bayrischen Bürgers gegen den Freistaat. Mehr unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-verteidigt-Kfz-Kennzeichen-Scanning-2050276.html.
Das Urteil der Vorinstanz (Bayrischer Verwaltungsgerichtshof) vom 17.12. 2012 (Az.: 10 BV 09.2641) ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://openjur.de/u/618599.html.
Übrigens; die „Erfolgsquote“ liegt in Bayern so hoch wie in Hessen: 0,03 %!. Aber jeden Monat werden ca. 8 Millionen, pro Minute 185 Fahrer anlasslos darauf überprüft, ob ihr Fahrzeug eventuell zur Fahndung beziehungsweise zur polizeilichen Registrierung oder Beobachtung ausgeschrieben ist.