Keine Corona-Warn-App ohne gesetzliche Absicherung

Gesunde_daten/ Juni 9, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Gesundheitsdatenschutz/ 1Kommentare

In der Stelllungnahme wird zu Beginn festgestellt: Die Veröffentlichung der deutschen Corona-Warn-App steht kurz bevor… Die Bundesregierung, insbesondere Gesundheitsminister Jens Spahn, haben stets betont, dass die Nutzung der Anwendung freiwillig sein soll… leichzeitig reißen aber Forderungen nach Anreizen und Privilegien für die Nutzung der App nicht ab… Die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) sieht in den anhaltenden und widersprüchlichen politischen Aussagen zur Freiwilligkeit einerseits und der zu erwartenden Kopplung gesellschaftlicher Teilhabe an die Nutzung der App andererseits erhebliches Potential, die Akzeptanz der Corona-Warn-App und damit ihren ohnehin umstrittenen Wert für die Bewältigung der Pandemie weiter zu gefährden.“

Als Konsequenz aus dieser Gemengelage unterstützt die NRV deshalb die Forderungen… nach einer Begleitgesetzgebung zur Corona-Warn-App, in der Umfang, Zweck und Grenzen der Datenverarbeitung geregelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestützt werden.“

Die NRV erklärt: Bereits jetzt ist fraglich, ob angesichts der latenten Drohkulisse, die ohnehin hinter der Corona-Warn-App steht, überhaupt von einer wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligung ausgegangen werden kann – schließlich wird die Nutzung der Anwendung als wichtiger Beitrag zur weiteren Lockerung der pandemiebedingten Freiheitsbeschränkungen bezeichnet. Die App zusätzlich auch zur Bedingung für Zugang zu Bildung, Arbeit oder Kultur zu machen, würde die versprochene Freiwilligkeit weiter aushöhlen… Wenn Nutzende befürchten müssen, dass Versicherungen, Arbeitgeber oder auch Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den Daten bekommen, droht die Anwendung von einem Werkzeug zur Bewältigung der Krise zu einem Baustein einer Überwachungsinfrastruktur zu werden.Die Corona-Pandemie ist eine historisch einmalige Herausforderung. Sie ist aber kein Grund, rechtsstaatliche Grundsätze schleifen zu lassen.“

1 Kommentar

  1. Beweislastumkehr

    Durch CORONA das Rechtssystem umkehren;
    von der Unschuldvermutung (Nachweis einer Tat) zum
    Unschuldsbeweis (Nachweis der Unschuld bzw. Coronafreiheit)

    Siehe
    MDR „Verwaltungsgerichte uneins bei Urteilen zu Gesundheitsbestätigung“
    25.05.2020 18:00 Uhr
    https://www.mdr.de/sachsen/corona-unterschrift-kita-schule-gesundheitsnachweis-haftung-100.html

    oder
    mit und durch Corona auf dem Weg zur „Gesundheitsdiktatur“ durch „NIE endende Abschaffung aller Lebensrisiken (außer Alkohol versteht sich)

    Zuständigkeit: Super-Einheitsministerium
    für Gesundheit, Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit, Klima usw.

    (vormals Gesundheitsministerium, siehe die NEUEN erweiterten Zuständigkeiten)

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