Karlsruhe: CDU scheitert mit Forderung nach Ausbau der Videoüberwachung
In der Sitzung des Gemeinderats in Karlsruhe am 18.09.2018 standen zwei Anträge der CDU-Fraktion, der größten Fraktion im Gemeinderat, zur Abstimmung,
- „Videoüberwachung von ausgewählten Straßen und Plätzen im öffentlichen Raum„,
- „Videoüberwachung nach Mannheimer Modell„
Ihren ersten Antrag begründet die CDU-Fraktion in Karlsruhe lapidar damit dass zunehmend andere Städte in Baden-Württemberg die rechtlichen Möglichkeiten zur Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze nutzen und damit „das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung“ vergrößern würden. Der zweite Antrag fordert für drei Plätze im Stadtgebiet „Videoüberwachung nach dem Modell ‚Mannheimer Weg 2.0‘“ und begründet dies wie folgt: „Die Stadt Mannheim hat 2017 ein ‚intelligentes‘ Kameraüberwachungssystem in Betrieb genommen. Dabei handelt es sich um eine Videoüberwachung in Echtzeit… Kern dieses Systems ist eine Videoauswertungstechnologie, die selbständig potentiell gefährliche Situationen erkennt. Eine algorithmenbasierte Software erkennt atypische Bewegungsmuster wie schlagen, rennen oder fallen. Kriminalitätsrelevante Situationen werden herausgefiltert, im entsprechenden Fall wird die Polizei alarmiert… Dadurch soll die objektive Sicherheitslage an den genannten Orten verbessert und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger erhöht werden. Die oben genannten Plätze sind Orte erhöhten Kriminalitätsaufkommens.“
Das zuständige Dezernat der Karlsruher Stadtverwaltung hat beide Anträge geprüft und die Argumentation der auf rechtliche und tatsächliche Korrektheit überprüft. Mit einem für die Stimmungsmache der CDU deutlichen Abfuhr: „Nach § 21 Absatz 3 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) ist eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zulässig, wenn sich die Kriminalitätsbelastung an den entsprechenden Örtlichkeiten deutlich von der im übrigen Gemeindegebiet abhebt. Diese Voraussetzungen sind im Stadtgebiet von Karlsruhe derzeit an keiner Örtlichkeit erfüllt, auch nicht am Kronenplatz, Europaplatz, Werderplatz oder Bahnhofplatz. Mit Ausnahme von Mannheim haben andere mit Karlsruhe vergleichbare Städte in Baden-Württemberg bislang keine Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze im Einsatz. In Mannheim wird derzeit im Bereich des Bahnhofvorplatzes Videotechnik eingesetzt. Die Realisierung einer Videoüberwachung von ausgewählten Straßen und Plätzen im öffentlichen Raum ist in Karlsruhe aufgrund der nicht erfüllten rechtlichen Vorgaben derzeit nicht möglich.“
Das Internet-Magazin ka-news.de veröffentlicht Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik, die diese Bewertung stützen: „Ein Blick in die Kriminalitätsstatistik des Polizeipräsidiums Karlsruhe von 2017 zeigt: 27.644 Straftaten wurden 2017 in der Fächerstadt registriert. 2016 lag die Zahl noch bei 31.821 – mit 4.177 ein Rückgang von über 13 Prozent. Außerdem positiv: Die Aufklärungsquote stieg im Jahr 2017 auf 62,7 Prozent. Das macht ein Plus von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut einer Stellungnahme der Polizei Karlsruhe sei von einem Rückgang der Kriminalität auch in diesem Jahr auszugehen.“
Der Stellungnahme des zuständigen Dezernats zu den beiden Anträgen der CDU schloss sich die Mehrheit des Karlsruher Gemeindevorstands an. Beide Anträge der CDU wurden abgelehnt. Diese aber will sich in ihrer Positionierung für mehr Überwachung nicht beirren lassen. ka-news.de zitiert ein Mitglied der CDU-Fraktion: „‚Enttäuscht sind wir über die Entscheidung nicht… Wir konnten das Bewusstsein dafür schärfen, dass die Stadt in der Pflicht ist, sich für die Bekämpfung der Kriminalität auf öffentlichen Plätzen einzusetzen.‘ Zudem plant er, den Antrag erneut dem Gemeinderat vorzulegen.“
Manche Politiker sind halt unbelehrbar…