Ist das noch Sozialdatenschutz? Öffentliche Zustellung von Schriftstücken auf der Homepage des Jobcenter Lahn-Dill-Kreis

Sozial-Datenschutz/ Februar 27, 2021/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Regionales, Sozialdatenschutz/ 2Kommentare

Ein Mensch aus dem Lahn-Dill-Kreis hat sich an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gewandt mit der Anfrage, ob die Praxis des kommunalen Jobcenters im Lahn-Dill-Kreis zulässig sei, auf der Homepage unter voller Nennung des Namens und der letzten bekannten Anschrift öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vorzunehmen. Auf der Homepage des Jobcenters wird dazu erklärt: Wegen des Coronavirus sind voraussichtlich bis auf weiteres keine persönlichen Gesprächstermine im Jobcenter zur Abholung der Schriftstücke möglich. Wir übersenden es gerne an Ihre aktuelle Adresse. Wir sind telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihres Ansprechpartners finden Sie in Ihrer Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung.“

Die Anfrage wurde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten weiter geleitet, da dieser für die kommunalen Jobcenter in Hessen die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist. Die nachstehend wiedergegebenen (anonymisierten) Screenshots von der Homepage des Jobcenters wurden der Anfrage beigefügt.

Das hier anonymisiert abgebildete pdf-Dokument und alle anderen auf der Homepage des Jobcenters hinterlegten Zustellungsnachrichten können völlig unproblematisch von allen daran interessierten Internet-Nutzer*innen kopiert, gespeichert und auf eigenen Kanälen weiter verbreitet werden.


Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer Weisung vom 23.12.2020 diese Verwaltungspraxis für ihre nachgeordneten Dienststellen formal legalisiert. Ob vor Erlass dieser Weisung die behördliche Datenschutzbeauftragte der BA oder der für die BA zuständige Bundesdatenschutzbeauftragte dazu angefragt wurde, geht aus der Weisung nicht hervor.

2 Kommentare

  1. Was Ihr da schreibt ist kein Einzelfall. Das Jobcenter im Landkreis Rhein-Neckar macht es genau so, stellt die Namen der Ex-Kunden aber optisch so richtig fett dar. Und die dort hinterlegten pdf-Dateien können auch völlig unproblematisch von allen daran interessierten Internet-Nutzern kopiert, gespeichert und auf eigenen Kanälen weiter verbreitet werden.
    https://www.jobcenter-rnk.de/service/oeffentliche-zustellung/
    Auch da sollte die Datenschutzaufsicht mal genau hingucken.

  2. Ich finde man sollte das sammeln und einen Pranger errichten. Alles was da jetzt steht kann gelöscht werden. Irgendwann braucht man das vielleicht noch mal…

    Also die Jobcenter die das machen, wer dachte jetzt etwas anderes?

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