Informationsfreiheit und Transparenz der öffentliche Verwaltung in Frankfurt: Selbst für Stadtverordnete nicht ausreichend gewährleistet?
Diesen Eindruck müssen interessierte Bürger*innen gewinnen, wenn sie die Behandlung einer Anfrage einer Stadtverordnetenfraktion vom 17.10.2024 „Betreff: Statusbericht Transparenzsatzung“ beobachten. Nach § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung sind Anfragen von Fraktionen oder einzelnen Stadtverordneten regelhaft innerhalb von drei Monaten zu beantworten. Dies ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt.
Dabei dürfte in es einer geordneten öffentlichen Verwaltung nicht allzu schwer sein, Auskünfte zu dieser Anfrage zu erteilen. Gefragt wird u. a.:
- „Wie viele Anfragen im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung sind seit Implementierung der Satzung bei der Stadt Frankfurt eingegangen?
- Wie viele Anfragen konnten erfolgreich beantwortet werden? a. Wie viele dieser Anfragen win urden kostenfrei beantwortet? b. Bei wie vielen dieser Anfragen wurden Gebühren nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main erhoben und wie hoch waren diese Gebühren durchschnittlich?
- Wie vielen Anfragen wurde die Beantwortung verweigert? a. Was waren hierfür die häufigsten Gründe?“
Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt (Amtsblatt, Seite 615) trat am 01.04.2023 in Kraft, nachdem sie am 30.03.2023 unter Mitachtung von Anregungen und Kritik aus den Reihen der Stadtverordneten und der interessierten Öffentlichkeit von den Koalitionsfraktionen im Schweinsgalopp beschlossen wurde.Aber bislang gibt es auf der Homepage der Stadt Frankfurt lediglich ein Online-Formular, das Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung erleichtern soll. Eine Infrastruktur und verbindliche Regelungen für die Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung für die Bearbeitung von Anfragen fehlt nach wie vor.
Versprechungen, Wunschvorstellungen und harte Realitäten
- In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 haben die Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und Volt vereinbart, für Frankfurt “eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten“ zu schaffen. Und weiter: „Wir lassen uns dabei von dem Gedanken leiten, möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben…“ sowie „Wir setzen uns dafür ein, dass allgemeine, nicht-personenbezogene Daten, die von der Stadt erfasst werden… einfach und digital öffentlich zugänglich gemacht werden.“
- Und in einem am 09.12.2021 mehrheitlich von den Stadtverordneten beschlossenen Antrag der Koalitionsfraktionen wird gefordert: „Möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben – eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt!“. Der Magistrat wird damit beauftragt, „der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten vorzulegen“.
Davon ist die Realität in Frankfurt auch heute noch weit entfernt.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat den Entwurf einer kommunalen Mustersatzung Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden, Landkreise, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände in Hessen erarbeitet. Er ist auch den Stadtverordneten der Römerkoalition zur Lektüre zu empfehlen.