Informationsfreiheit in Deutschland: Kann ein teures Vergnügen werden!

Transparenz/ Januar 23, 2022/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Am 14.12.2021 hat die Statdverordnetenversammlung in Darmstadt ohne Gegenstimmen eine Vorlage des Magistrats für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Diese soll zum 01.04.2022 in Kraft treten. Ein Haken bei der Sache: In der Verwaltungskostensatzung sind für „Schriftliche Auskünfte 25 bis 500 €“ und für die „Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Datenträger usw. für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt… 5 bis 500 €“ als Kostenrahmen festgelegt. Dieser Kostenrahmen soll auch für Auskünfte i. S. d. Informationsfreiheitssatzung gelten.

Darmstadt ist kein Einzelfall!

Darauf weist die Plattform FragDenStaat.de in einer aktuellen Untersuchung über Gebührenregelungen zur Informationsfreiheit in Europa hin:

Unsere Auswertung zeigt: In kaum einem Land in Europa sind Anfragen an den Staat überhaupt gebührenpflichtig und so teuer wie in Deutschland… Im europaweiten Vergleich gibt es kaum ein Land, dass so penetrant Gebühren für Informationsfreiheitsanfragen verlangt wie Deutschland. Unsere neue Auswertung zeigt, dass Deutschland eines der wenigen Länder ist, dass überhaupt Gebühren für Informationsanfragen erhebt. In den Nachbarländern wie Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Dänemark werden Informationen kostenlos erteilt. Dasselbe Bild zeigt sich, wenn man weiter nördlich oder südlich von Deutschland Anfragen stellt. Lediglich in wenigen anderen Ländern – etwa unter den autokratischen Regierungen von Belarus, Polen und Ungarn – kosten Auskünfte ebenfalls Gebühren… Kein Gesetz in Europa schreibt so explizit wie in Deutschland vor, dass für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich Gebühren zu erheben sind.“

FragDenStaaat.de stellt weiter fest: Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die Gebührenpraxis der Bundesbehörden bisher nichts einzuwenden – wir haben inzwischen gegen ein dementsprechendes Urteil des Gerichts Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wir glauben: Staatliche Informationen sind Grundlage einer guten Demokratie. Sie dürfen kein Geld kosten… Und wir klagen weiter gegen Gebühren: Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen musste jetzt nach unserer Klage drei Gebührenbescheide aufheben, die im Zusammenhang mit Anfragen zum Hambacher Forst erlassen wurden. Es hatte versucht, Gebühren gleich dreimal einzutreiben. Dem haben wir mit unseren Klagen einen Riegel vorgeschoben.“

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