Hessen: Landesregierung will privaten Unternehmen erweiterte Zugänge zu Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten schaffen
Prof. Dr. Kristina Sinemus, hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, hat eine Studie „Gesundheitsdaten – Herausforderungen, Lösungsansätze und Maßnahmen des Landes Hessen“ veröffentlicht. Gemeinsam mit dem alten (und vermutlich auch neuen) hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) erklärt sie im Vorwort: „Um das volle Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu entfalten, ist es entscheidend, Gesundheitsdaten zielgerichtet und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erheben und zu nutzen. Denn nur so können wir medizinische Leistungen und wissenschaftliche Forschungen gezielt optimieren und den Gesundheitsstandort Hessen stärken. Des zukunftsweisenden Themas der Gesundheitsdaten hat sich die Hessische Landesregierung angenommen und in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Initiative Gesundheitsindustrie Hessen (IGH) das vorliegende Positionspapier erarbeitet…“
Laut ihrer Selbstdarstellung ist die Initiative Gesundheitsindustrie Hessen ein Zusammenschluss der „Landesregierung mit den Unternehmen der hessischen Gesundheitsindustrie, dem Landesbezirk Hessen-Thüringen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) sowie Vertretern aus Wissenschaft und Forschung“, die das Ziel hat „zukunftsfähige Konzepte und Ideen für einen weiterhin prosperierenden Gesundheitsindustriestandort Hessen“ zu erarbeiten. Sie ist also eine Initiative, deren Ziel nicht die Gesundheits-, sondern die Wirtschaftsförderung ist.
Und Wirtschaftsförderung ist auch der rote Faden, der sich durch die gesamte Studie durchzieht:
- „…kann eine angemessene und gezielte Nutzung von Gesundheitsdaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Sicherung der Produktionsstandorte und den damit verbundenen Arbeitsplätzen für Hochqualifizierte des Gesundheitsstandortes Deutschland und insbesondere Hessen beitragen. Um die Vorteile der Verwendung von Gesundheitsdaten ausschöpfen zu können, ist es neben den bereits vorhandenen Möglichkeiten der Datennutzung durch öffentliche Stellen notwendig, gleiche oder vergleichbare Rahmenbedingungen für die private Forschung zu schaffen.“ (S. 5)
- „Perspektivisch muss ein adäquater Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten geschaffen und gelebt werden, so dass eine sichere, mehrwertstiftende Erhebung und Nutzung von Gesundheitsdaten innerhalb Deutschlands und der EU ermöglicht wird. Hierzu müssen die IT-
Infrastruktur bestehender und zukünftiger Datenbanken sowie die Zugangsmöglichkeiten zu diesen den Schutz der Daten gewährleisten können. Außerdem sind rechtssichere Zugangsmöglichkeiten für einen erweiterten Nutzerkreis entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Gesundheitsindustrie und auch der privaten Forschung zu prüfen.“ (S. 6) - „Um das Potential von Forschung und Innovation in Deutschland nutzen zu können, ist es zentral, dass der Zugang zu pseudonymisierten bzw. anonymisierten Gesundheitsdaten grundsätzlich vom Forschungszweck abhängig gemacht werden sollte. Während öffentlichen Stellen als Forschungsträger beispielsweise direkter Zugang zu den Daten des Forschungsdatenzentrums gewährt wird, bleibt diese Möglichkeit der privaten Forschung bislang verwehrt. Der Zugang zu Gesundheitsdaten des Forschungsdatenzentrums sollte… Anträge aller Akteure zulassen…“ (S. 12)
- Weitere Beispiele dafür, dass Wirtschaftsförderung der Kern der Sache ist, finden sich in den vorgestellten „Maßnahmen des Landes Hessen“ (S. 18 – 25).
Hinweis: Hervorhebungen und Unterstreichungen in den vorstehenden Zitaten durch den Verfasser diese Beitrags.
Was Wunder, dass die Verfasser*innen und Nutznießer*innen der Studie große Hoffnungen darauf setzen, dass sich mit
- dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und
- den Plänen der EU-Kommission für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum – European Health Data Space (EHDS)
ihre Visionen für Wirtschafts- (und damit Gewinnförderung) für private Unternehmen und Forschungsinstitute realisieren lassen.