Glückwünsche für und Wünsche an den neuen Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Die Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main haben mit Brief vom 04.03.2021 Herrn Prof. Dr. Alexander Roßnagel zu seinem Antritt des Amtes als Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Erfolg gewünscht
- bei der Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und
- bei der – in Hessen besonders notwendigen – Erweiterung der Informationsfreiheitsrechte der Bürger*innen.
Die Glückwünsche sind verbunden mit Vorschlägen, wie aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main die Erreichung dieser beiden Ziele unterstützt werden kann.
„Im Bereich Datenschutz wünschen wir uns, dass Sie
- sicherstellen, dass die von uns im Mai 2014 eingereichte Sammelbeschwerde zu 369 Standorten von Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums in Frankfurt weiter bearbeitet wird – nach Zählung Ihrer Behörde sind bislang erst 161 Standorte abschließend bearbeitet;
- unsere vor wenigen Tagen bei Ihrer Behörde eingegangene Bitte um Prüfung der Videoüberwachungsanlage auf dem Luisenplatz in Darmstadt (sie soll sowohl von der Landes- wie der kommunalen Polizei genutzt werden) zur Kenntnis nehmen und feststellen, inwieweit diese Anlage unzulässig in die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingreift;
- die Schufa als privatrechtlich organisierte „Datensammelmaschine“, deren Firmensitz die Landeshauptstadt Wiesbaden ist, bei ihrem alltäglichen Geschäftsgebaren, insbesondere aber bei neuen Vorhaben (Stichwort: „Projekt Check Now“) gründlich prüfen;
- den Schutz der Sozialdaten des einkommenärmsten Teils der Bevölkerung im Blick haben und deshalb den 16 kommunalen Jobcentern und den Sozialämtern in Hessen Ihre Aufmerksamkeit widmen;
- die Umsetzung der Volkszählung 2022 kritisch begleiten sowie die ständig laufenden Mikrozensus-Abfragen verbessern (z. B. ist uns die Abfrage des Geburtsdatums statt von Alters-Clustern ein Dorn im Auge und aus unserer Sicht ein Angriff auf das Statistikgeheimnis);
- die unrechtmässigen Abfragen bei der hessischen Polizei zu privaten Zwecken konsequent verfolgen, wie es bereits in anderen Bundesländern üblich ist…“
- (es folgen noch weitere Vorschläge).
„Im Bereich Informationsfreiheit wünschen wir uns, dass Sie
- mit Nachdruck gegenüber der Hessischen Landesregierung und den Fraktionen des hessischen Landtags dafür eintreten, die erkennbaren Mängel und Lücken im hessischen Informationsfreiheitsrecht zu ändern, insbesondere, was die fehlenden Informationsfreiheitsrechte gegenüber kommunalen Körperschaften angeht sowie
- die Wiedereinführung des Jedermann-Einsichtsrechts in Verfahrenverzeichnisse bei hessischen kommunalen und Landesbehörden unterstützen.
Und für die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit wünschen wir Ihnen, dass Sie
- die Hessische Landesregierung und die Fraktionen des hessischen Landtags davon überzeugen können, dass Sie zur Wahrnehmung der in den letzten Jahren deutlich gewachsenen Aufgaben Ihrer Behörde deutlich besser mit Personal und mit Sachmitteln ausgestattet werden und
- ein Projekt zur Schaffung von unabhängigen kommunalen Datenschutzbüros unterstützen (auch weil wir gerade in letzter Zeit sehr viele Anfragen von verschiedenen Gruppen und Bürger*innen zu Datenschutzproblemen erhalten und die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Kommunen durchweg zu schwach aufgestellt sind, eine nachhaltige Bürgerberatung anzubieten); ein entsprechendes Konzept – von uns ausgearbeitet und Magistrat und Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt vorgestellt – ist als Anlage diesem Schreiben beigefügt.“
Zudem schlägt die Gruppe dem neuen hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten vor, „einen regelmäßigen Dialog zwischen Ihnen und lokalen Datenschutzinitiativen in Hessen sowie hessische Vertreter*innen von bundesweit aktiven Bürgerrechtsorganisationen zu beginnen.“