„Gesundheits“-Apps: App-solut unsolidarisch und datenschutzrechtlich mehr als zweifelhaft

Datenschutzrheinmain/ Februar 15, 2015/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Sozialdatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Unter der Überschrift „App-solut unsolidarisch“  beschäftigt sich ver.di publik, die Mitgliederzeitung der Gewerkschaft ver.di, in ihrer Ausgabe 1-2015 mit den datenschutzrechtlichen und sozialpolitischen Folgen der Nutzung der sogenannten Gesundheits-Apps.

Im Beitrag wird gefragt: „Denn welche/r Nutzer/in weiß eigentlich, wo genau die Daten gespeichert werden, die das Smartphone fleißig sammelt? Oder welcher Hersteller hinter der genutzten Gesundheits-App steht?“ Und es folgt ein Hinweis auf eine Studie der Stiftung Warentest: „… insgesamt 24 ausgewählte Gesundheits-Apps, je zwölf für die Betriebssysteme iOS und Android“ wurden untersucht. Und es wurde dabei festgestellt: „Bei jeder sechsten App wurden die Gesundheitsdaten der Nutzer unverschlüsselt an den Hersteller übertragen. Das heißt, dass mit dem entsprechenden Know-how jeder auf diese Daten zugreifen könnte. Doch noch viel interessanter: Nicht selten sind große Pharmakonzerne die Hersteller der Gesundheits-Apps. Für sie sind die Gesundheitsdaten vor allem gebündelt zu Nutzerprofilen interessant.“

Der Beitrag in ver.di publik beschäftigt sich auch mit den Plänen des Versicherungskonzerns Generali. Dieser plant die Einführung einer eigenen Gesundheits-App, mit der Kunden ihre Gesundheits- und Fitnessdaten freiwillig (?!?) an ihre private Krankenversicherung übermitteln. Schon Ende 2015 könnte die App im Rahmen des Gesundheitsprogrammes Vitality an den Start gehen. Die Gewerkschaft ver.di stellt dazu fest: „Langfristig will Generali sogar individualisierte Tarife bei der Krankenversicherung anbieten, die sich auf die Preisgabe der persönlichen Gesundheits- und Fitnessdaten der Versicherten stützen. Die Konsequenzen einer solchen Entwicklung sind erheblich: Wer… aus Prinzip seine Daten nicht preisgeben möchte, könnte künftig deutlich höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Das Solidarprinzip der Krankenversicherung, das auch bei den privaten Versicherern gilt, wird mit solch einem Programm ad absurdum geführt. Und sollten die Versicherungsprämien bei verweigerter Offenlegung der persönlichen Gesundheitsdaten in die Höhe schnellen, dürften sich manche Versicherte schon aus finanziellen Gründen genötigt fühlen, doch an einem App-basierten Gesundheitsprogramm teilzunehmen. Verbraucherverbände fürchten eine Entwicklung von einem Rabattsystem hin zu einem Strafsystem…“

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