Frankfurt: Videoüberwachung schützt nicht vor Diebstahl
Dies hat das Polizeipräsidium Frankfurt mit einer Öffentlichkeitsfahndung erneut unter Beweis gestellt. Am 29.04.2021 wird von der Frankfurter Polizei eine Pressemitteilung veröffentlicht mit der Überschrift „Einbruch in Geschäft – Die Kriminalpolizei bittet um Mitfahndung“ und dem Hinweis: „… kam es am 27.11.2020, um 02:30 Uhr, zu einem Einbruch in ein Geschäft in der Frankfurter Altstadt. Die Täter erbeuteten seinerzeit hochpreisige Waren im Wert mehrerer zehntausend Euro. Die Ermittlungen ergaben, dass sich zunächst um 01:07 Uhr zwei Täter zu dem Geschäft in der Bleidenstraße begaben und dieses ausbaldowerten. Gegen 02:30 Uhr verschafften sie sich dann gewaltsam Zutritt durch den Hintereingang… Erst nachdem um 02:46 Uhr eine Alarmanlage losging, flüchteten die Täter vom Tatort… Die beiden Täter, die das Geschäft zunächst ausbaldowerten, wurden hierbei und im Inneren des Ladens durch Überwachungskameras aufgezeichnet.“
Aus den Fotos und Videosequenzen, die der Pressemitteilung beigefügt sind, geht hervor, dass sich die Täter von den Überwachungskameras nicht abschrecken ließen. Zugleich ist aber auch zu erkennen, dass die Kameras in dem Geschäft nicht nur (legal) den Innenraum überwachten, sondern auch den öffentlichen Straßenraum vor dem Geschäft.
Quelle: Pressemitteilung der Frankfurter Polizei vom 29.04.2021
Eine Tatsache, die bei vielen Geschäften in der Frankfurter Innenstadt zu beobachten ist. Ob diese Überwachung des frei zugänglichen öffentlichen Straßenraums legal ist, könnte die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach einer Beschwerde feststellen, sofern sie nicht wg. Personalmangel und Überlastung Anfragen und Beschwerden dieser Art abwimmelt.
Vor solchen Anfragen an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde kann ich nur warnen, wenn man selbst ein Anliegen hat, werden frühere Anfragen flapsig in Zusammenhang gezogen!
Mir sind in der Innen stadt allein 3 Geschäfte bekannt die eine Kamera auf öffentlichen Raum eingestellt haben. Aber die Konsequenzen bei zwei Verstößen in der Vergangenheit angefragt zu haben spüre ich erst heute! Ich trage eine Maske und lasse mich filmen.
Ich kann mich dem nur anschließen. Mir persönlich waren Privathäuser aufgefallen, die ihre Kameras nicht mal annähernd auf das eigene Grundstück, sondern direkt auf den öffentlichen Weg vor einem großen Kindergarten bzw. Grundschule richteten. Die Antwort des Datenschutzbeauftragten war entweder „nicht dafür zuständig“ oder „Wahrnehmung des Hausrechts“. Ich persönlich möchte gar nicht wissen, wie diese Videos verwendet werden, wenn dort täglich hunderte von kleinen Kindern auf dem Schulweg gefilmt werden.