Forderungen nach Nutzung von Gesichtserkennungs-Software durch die Polizei müssen zurückgewiesen werden
Friedo de Vries, Leiter des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen hat in einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) dazu aufgerufen, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software bei der Polizei zu überdenken. Zitiert wird er von der NOZ u. a. mit der Aussage: „Es ist schwer zu vermitteln, dass Softwareanwendungen quasi von jedermann zu Hause auf dem Sofa genutzt werden dürfen, die Polizei diese bei der Fahndung nach schwersten Gewalttätern jedoch nicht zum Einsatz bringen darf.“
Was Herr de Vries hier macht, ist mehr als nur ein unzutreffender „Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen“.
- Wenn Privatpersonen solche Instrumentarien nutzen, weil sie technisch zur Verfügung stehen und kostengünstig erworben werden können, kann dadurch Dritten ein Schaden an ihren Persönlichkeitsrechten entstehen. Das ist schon schlimm genug.
- Wenn aber Polizeibehörden als Träger staatlicher Gewalt solche Instrumentarien nutzen dürften, wären die Grund- und Freiheitsrechte aller Bewohner*innen dieses Landes in Gefahr.
Auch Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), wird von der NOZ mit der Aussage zitiert, dass der Polizei mehr Möglichkeiten bei der Verwendung von Gesichtserkennungs-Programmen eingeräumt werden müsse. „Dass die Polizei im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung solch hilfreiche Software nicht nutzen darf“, sei nicht mehr vermittelbar.
Solchen Forderungen muss entschieden widersprochen werden.
Nancy Faeser: Was das Innenministerium zur Gesichtserkennung plant
Künftig sollen Polizeibehörden Bilder von Verdächtigen mit dem Internet abgleichen können,
um sie zu finden.
Dieser Vorschlag aus dem Innenministerium ist ein Albtraum für Grundrechte.
13.08.2024 um 15:14 Uhr – Tomas Rudl, Anna Biselli – in Überwachung – 9 Ergänzungen
https://netzpolitik.org/2024/nancy-faeser-was-das-innenministerium-zur-gesichtserkennung-plant/