Fluggastdatenspeicherung in Deutschland: 1,2 Millionen Datensätze erfasst – 95.000 automatisierte „Treffer“ – nach manueller Prüfung bleiben 277 übrig – Trefferquote: 0,00023 %

Datenschutzrheinmain/ April 18, 2019/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Passenger Name Record / Fluggastdatenspeicherung, Polizei und Geheimdienste (BRD), Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das ist – in wenigen Zahlen zusammengefasst – die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zum Thema Ausbau der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten.

Mit dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), beschlossen am 06.06.2017, findet seit 2018 eine Speicherung von Fluggastdaten in einer Datenbank des Bundeskriminalamts statt. Dabei werden von den Fluggesellschaften die Fluggastdaten für alle Flüge des Linien-, Charter- und Taxiverkehrs übermittelt, die nicht militärischen Zwecken dienen und die von der Bundesrepublik Deutschland aus starten und in einem anderen Staat landen oder von einem anderen Staat aus starten und in der Bundesrepublik Deutschland landen oder zwischenlanden. In § 2 FlugDaG ist festgelegt, dass ca. 60 einzelne Daten von jedem Fluggast erfasst werden. Sie werden zudem für fünf Jahre gespeichert und EU-weit ausgetauscht. Nach Angaben der Bundesregierung sind inzwischen 20 Luftfahrtunternehmen an die deutsche Fluggastdatenzentralstelle angeschlossen.

Zwischen dem 29.08. 2018 und dem 31.03. 2019 wurden Daten von über 1,2 Millionen Passagieren gespeichert. Diese Daten werden automatisch mit den Fahndungsdatenbanken der Polizei und dem Schengener Informationssystem abgeglichen. Dabei gab es lt. Auskunft der Bundesregierung knapp 95.000 sogenannte „technische Treffer“. Nach manueller Überprüfung durch Beschäftigte des Bundesverwaltungsamts, der Zollverwaltung oder der Bundespolizei blieben 277 echte „Treffer“ übrig. Wie viele dieser 277 Fluggäste festgenommen oder kontrolliert wurden, teilte das Innenministerium in seiner Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion nicht mit. Und auch nicht, ob die Daten der 95.000 sogenannten „technische Treffer“ weiter in irgendwelchen Fahndungsdatenbanken der Polizei vorgehalten werden – zum Nachteil der betroffenen Personen.

In der Europäischen Union wurden auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) ca. 300 Mio. Datensätze erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Der deutsche Betrieb des Fluggastdaten-Erfassungsystems (PNR) liegt beim Bundesverwaltungsamt, das hierfür 256 Stellen einrichtet. Die Zollverwaltung stellt weitere 41 Personen ein, die Bundespolizei bildet Personal für 210 Planstellen aus. Sie sollen als verdächtig eingestufte Passagiere offen oder verdeckt kontrollieren. Die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt ist derzeit mit 11 Stellen besetzt. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion wird mitgeteilt, dass allein beim Bundesverwaltungsamt aktuell bereits jährliche Personalkosten in Höhe von 8,3 Mio.€ für die Fluggastdatenspeicherung anfallen.

Viel Geld, das hier für Vorratsdatenspeicherung mit fragwürdigem Nutzen verbrannt wird.

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