Finanzgericht Baden-Württemberg: Einkommensteuererklärung ist auch bei befürchteter Datenausspähung digital und nicht in Papierform abzugeben – datenschutzrechtliche Bedenken eines Klägers missachtet

Datenschutzrheinmain/ Juli 3, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form abgeben müssen, wenn sie Bedenken gegen die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet hegen.

Der Kläger war selbständig tätig und gesetzlich zur Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form (ELSTER) durch Datenfernübertragung verpflichtet. Unter Berufung auf die von Edward Snowden enthüllte Schnüffelpraxis von deutschen und ausländischen Geheimdiensten machte er geltend, dass jede Datenübermittlung an das Finanzamt abgehört und verändert werden könne. Auch sei nicht auszuschließen, dass die von der Finanzverwaltung bereitgestellte Software, wenn sie auf dem Rechner des Steuerpflichtigen installiert wird, möglicherweise ein Eigenleben führen werde. Deshalb komme für ihn eine Übermittlung der Steuerdaten über das Internet nicht in Frage.

Das zuständige Finanzamt lehnte den Antrag des Klägers, ihm als Alternative die Abgabe der Steuererklärung in Papierform bzw. auf einer CD zu gestatten, ab. Die dagegen gerichtete Klage wurde vom Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 23.3.2016 (Aktenzeichen 7 K 3192/15) abgelehnt. Das Gericht erklärte, es sei dem Kläger zumutbar, ein befürchtetes Ausspähen seiner Daten durch handelsübliche Sicherheitssoftware zu unterbinden. Die von der Finanzverwaltung kostenlos bereitgestellte Übermittlungssoftware sei zudem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden und gewährleistete ein hinreichendes Maß an Datensicherheit. Konkrete Sicherheitslücken seien nicht erkennbar.

Das Urteil ist im Wortlaut hier nachlesbar.

Erinnert sei bei dieser Gelegenheit daran, dass mit der bereits mit der Geburt lebenslang vergebenen Steuer-ID alle Menschen in Deutschland für staatliche Behörden zu gläsernen Menschen werden. Verstärkt wird dieser Effekt durch die ebenfalls lebenslang geltenden Krankenversicherungs-Mitgliedsnummern in der Gesetzlichen Krankenkasse und durch die Sozialversicherungsnummer im Rentenrecht.

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