Finanzgericht Baden-Württemberg: Einkommensteuererklärung ist auch bei befürchteter Datenausspähung digital und nicht in Papierform abzugeben – datenschutzrechtliche Bedenken eines Klägers missachtet

Datenschutzrheinmain/ Juli 3, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form abgeben müssen, wenn sie Bedenken gegen die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet hegen. Der Kläger war selbständig tätig und gesetzlich zur Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form (ELSTER) durch Datenfernübertragung verpflichtet. Unter Berufung auf die von Edward Snowden enthüllte Schnüffelpraxis von deutschen und ausländischen Geheimdiensten

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