EU-Datenschutzgrundverordnung: Die Umsetzung in deutsches Recht hat begonnen…
Informationen dazu hat Werner Hülsmann, Diplom-Informatiker und Datenschutzfachkraft, auf der Homepage DSGVO – Expertenwissen für die Praxis veröffentlicht. Hülsmann informiert: „Seitens der Bundesregierung ist geplant… die notwendigen und möglichen nationalen Regelungen, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben in zwei Paketen zu erledigen. Das erste Paket soll dabei bis Anfang nächstens Jahres… verabschiedet werden und das zweite Paket der neuen Bundesregierung überlassen werden… Das erste Paket soll ein sogenanntes BDSG-Ablösegesetz (so zumindest ein Arbeitstitel) enthalten, mit dem zum einen das derzeit geltende BDSG zum 25. Mai 2018 aufgehoben wird und zum anderen die Regelungen getroffen werden, die erforderlich sind und solche, die politisch relativ leicht umzusetzen sind…“ Hülsmann informiert in seinem Beitrag über bereits bekannte bzw. erkennbare Tendenzen zur Umsetzung einzelner Regelungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung.